Neue Substitutionsrichtlinie: BÄK nimmt nasales Take-home-Naloxon auf
Die Bundesärztekammer hat ihre Richtlinie zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger/Opioid-Agonisten-Therapie (OAT) aktualisiert. Die überarbeitete Fassung tritt am 16. Juli 2026 in Kraft. Sie berücksichtigt insbesondere die im Jahr 2025 veröffentlichte S3-Leitlinie „Opioidbezogene Störungen“.
„Mit der Überarbeitung stellen wir sicher, dass die Richtlinie den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft widerspiegelt und Ärztinnen und Ärzten eine verlässliche Vorgabe für die Versorgung opioidabhängiger Menschen bietet“, sagt Christine Neumann-Grutzeck, Co-Vorsitzende des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der Bundesärztekammer.
Ein Schwerpunkt der Aktualisierung ist die Aufnahme von nasalem Take-home-Naloxon zur Notfallbehandlung bei Opioid-Überdosierung als Harm-Reduction-Maßnahme. Hierzu soll Patientinnen und Patienten nasales Take-home-Naloxon verordnet oder zur Verfügung gestellt werden können. Darüber hinaus wurden die Inhalte der Richtlinie zur Substitutionsbehandlung bei Schwangeren, Gebärenden und Stillenden, zur Bewertung des Therapieverlaufs sowie zur Behandlung mit Diamorphin angepasst.
Die neuesten Zahlen zu den drogenbedingten Todesfällen verdeutlichen die Bedeutung wirksamer schadensminimierender Maßnahmen. Im Jahr 2025 starben bundesweit 2 150 Menschen an den Folgen des Drogenkonsums, in 1 316 Fällen waren Opiate oder Opioide beteiligt. Besonders besorgniserregend ist, dass sich synthetische Opioide wie Fentanyl weiter ausbreiten.
„Die aktuellen Zahlen machen deutlich, dass nasales Take-home-Naloxon ein unverzichtbarer Bestandteil der modernen Suchtmedizin ist. Mit der Aufnahme stärkt die Richtlinie einen evidenzbasierten Ansatz, um Todesfälle infolge von Opioid-Überdosierungen zu verhindern“, erklärt Erik Bodendieck, Co-Vorsitzender des Ausschusses „Sucht und Drogen“ der Bundesärztekammer.