Niedersachsen: Corona-Bonus für Medizinische Fachangestellte (MFA)!
Münster - Medizinische Fachangestellte (MFA) leisten herausragende und unverzichtbare Arbeit für die gesundheitliche Versorgung von Patientinnen und Patienten. Seit Beginn der COVID-19-Pandemie sind MFA – sowohl im ambulanten als auch stationären Bereich – erheblichen Mehrbelastungen ausgesetzt. Der mit der vierten COVID-19-Infektionswelle aufkommende erneute Versorgungsbedarf sowie die Organisation und Durchführung der Impfkampagne gegen COVID-19 beanspruchen viele Fachkräfte bis an den Rand ihrer physischen und psychischen Belastbarkeit. Hinzu kommt das erhöhte Risiko der Berufsgruppe, sich selbst mit COVID-19 zu infizieren. Nicht zuletzt müssen sie zusätzlich zu ihrer enormen Arbeitsbelastung oft Anfeindungen und Beleidigungen ertragen.
Daher fordern Mitglieder des Ärzteparlaments der Ärztekammer Niedersachsen anlässlich einer Online-Informationsveranstaltung am Samstag, den 27. November, den Einsatz und die Arbeit von Medizinischen Fachangestellten (MFA) in der Pandemie zu würdigen.
Dazu gab es folgende Erklärung von Mitgliedern des Ärzteparlaments der Ärztekammer Niedersachsen:
Wir fordern Wertschätzung und steuerfinanzierten Coronabonus für MFA und Mitarbeiter in ambulanten Praxen!
- Mitglieder des Ärzteparlaments der Ärztekammer Niedersachsen fordern anlässlich einer Informationsveranstaltung die neue Bundesregierung und die niedersächsische Landesregierung eindringlich auf, auch für Medizinische Fachangestellte (MFA) und nichtärztliche Mitarbeiter in den ambulanten Praxen einen steuerfinanzierten Coronabonus zu gewähren.
- MFA und Mitarbeiter in den ambulanten Praxen müssen genauso wertgeschätzt werden wie die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Altenheimen.
- Ohne motivierte MFA wird die ambulante Versorgung der Praxen zusammenbrechen und unser medizinischer Vorsprung in der Pandemie sehr schnell abschmelzen. Die Impfkampagnen gegen COVID-19 bringen MFA und nichtärztliche Mitarbeiter an die äußersten Grenzen ihrer Belastbarkeit.
Mehrfach haben KBV und DÄT gefordert, die Bereitschaft der MFA zu massiv belasteter und infektionsgefährdeter Arbeit an der vordersten Front der Patientenversorgung in den ambulanten Praxen ebenso zu würdigen wie die Arbeit der Pflegekräfte in den Krankenhäusern und auch ihnen einen steuerfinanzierten Coronabonus zu zahlen. Weder die bisherige Bundesregierung oder BGM reagieren darauf. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung werden die MFA in den ambulanten Praxen nicht erwähnt.