„Primärversorgung light – Nein, danke“

Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Gesundheitsversorgung

„Den von den Funktionären der ABDA-Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände proklamierten Schulterschluss mit der Ärzteschaft gibt es nicht. Jedenfalls nicht, was deren jüngst verkündete Pläne einer Primärversorgung durch Apotheken angeht. Die Ärzteschaft erteilt einer solchen Primärversorgung light eine klare Absage.“ Mit diesen deutlichen Worten äußerten sich der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt, sowie der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, zum Positionspapier der ABDA zur Primärversorgung.

Dr. Klaus Reinhardt: „Die von der ABDA vorgelegten Vorschläge laufen auf eine gesundheitspolitische Fehlsteuerung hinaus. Sie verkennen die grundlegenden Anforderungen an eine hochwertige Primärversorgung. Diese lebt von einer umfassenden ärztlichen Diagnostik, von Therapieentscheidungen auf Grundlage eines ganzheitlichen Krankheitsverständnisses und von klar geregelter Verantwortungsübernahme. Alles das lässt sich nicht durch punktuelle, selektive Angebote in Apotheken ersetzen. Wer Primärversorgung neu ordnet, darf sie nicht fragmentieren. Die Vorschläge der ABDA laufen genau darauf hinaus. Statt paralleler Strukturen, die mehr Bürokratie als Entlastung schaffen, brauchen wir eine Stärkung der bestehenden ärztlichen Versorgung und eine sinnvolle Zusammenarbeit der Professionen entsprechend der jeweiligen Qualifikationen. Nur so lassen sich Qualität, Kontinuität und Verantwortlichkeit in der Versorgung verlässlich sichern und damit die Patientensicherheit gewährleisten.“

Dr. Andreas Gassen: „Die Vorstellungen der ABDA sind abwegig. Die Idee einer Primärversorgung durch nichtärztliche Berufe mag für Apotheken finanziell verlockend sein, führt aber zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgung und zu Zusatzkosten. Trotz der Aussagen der Ministerin, dass alle ihren Beitrag zu leisten hätten, ist für die Anhebung des Apothekenfixums offensichtlich genug Geld da, nämlich rund 1 Milliarde Euro. Die erhofften Vergütungen für die gewünschte Pseudo-Primärversorgung sind darin natürlich noch nicht enthalten. Gleichzeitig will die Politik bei den seit 30 Jahren ohnehin nicht ausfinanzierten Praxen der niedergelassenen ärztlichen und psychotherapeutischen Kolleginnen und Kollegen 2,7 Milliarden Euro kürzen. Dieses einseitige Spardiktat trifft die Niedergelassenen und ihre Patienten ins Mark. Praxen müssen sich auf diese Sparmaßnahmen einstellen und das Leistungsangebot anpassen. Offensichtlich möchten die Apotheker hiervon profitieren. Für die Versicherten bedeutet das höhere Kosten und einen gleichzeitigen Qualitätsabschlag – bei Nebenwirkungen und Komplikationen dieser Primärversorgung light gilt dann aber auch: Wenden Sie sich bei Fragen an Ihre Apotheke.“