Reinhardt: Entscheidungen über Ausgangssperren mit Augenmaß treffen

Berlin - Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt sieht die mit dem bisherigen Entwurf des Infektionsschutzgesetzes geplanten Regeln zur Ausgangssperre kritisch: „Ein besonders tiefer Einschnitt in die persönlichen Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger ist ohne Frage die mit der Notbremse vorgesehene Ausgangssperre“. Das sagte er gegenüber der Rheinischen Post (13.04.2021). Übertragungen im Freien seien nicht nur sehr selten. Sie führten in der Regel auch nicht zu Clusterinfektionen. „Nicht zuletzt aus psychosozialen Gründen sollten wir mit Augenmaß vorgehen und den Aufenthalt im Freien nicht ohne Not erschweren“, forderte Reinhardt.

Ob eine Ausgangssperre sinnvoll und notwendig sei, hänge maßgeblich davon ab, ob sie riskante Zusammenkünfte der Menschen in Innenräumen verhindern könne. Abendspaziergänge oder auch Sport im Freien seien nach wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Infektionstreiber. „Es kann sogar kontraproduktiv sein, solche Freizeitaktivitäten im Freien zu verbieten, wenn dies dazu führt, dass sich die Menschen stattdessen verstärkt in Innenräumen treffen“, erklärte BÄK-Präsident Reinhardt. Die Gesellschaft für Aerosolforschung weise aktuell darauf hin, dass Übertragungen fast ausnahmslos in Innenräumen stattfinden.