Reinhardt: Miteinander statt gegeneinander bei der Krankenhausreform!

Krankenhausreform

Aus Anlass des heutigen Krankenhausgipfels erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

"Die Ärztinnen und Ärzte warten seit Langem auf eine nachhaltige Neuausrichtung der Krankenhausstrukturen. Diese Reform kann aber nur im Miteinander der Akteure gelingen. Weder der Bund noch die Länder können das allein stemmen. Deswegen appelliere ich an den Bundesgesundheitsminister, seinen heutigen Bekenntnissen Taten folgen zu lassen und wieder zu einer konstruktiven Zusammenarbeit mit den Ländern zurückzukommen.

Dabei muss beiden Seiten klar sein: Die Politik kann es nicht allein richten. Es wird nicht ohne den Sachverstand derjenigen gehen, die die Versorgungswirklichkeit kennen und über den nötigen medizinisch-fachlichen Sachverstand verfügen. Dabei geht es nicht um ‚Lobbyismus‘, sondern um medizinische Realerfahrungen. Es ist insofern gut, dass der Minister sich heute vom Begriff ‚Lobbyismus‘ ein wenig distanziert hat. Nun muss er dieser Einsicht Taten folgen lassen.

Einige Bundesländer sind bereits wesentlich weiter. Die Bayerische Staatsregierung hat ein Beratungsgremium zur Krankenhausreform mit Praktikern vor Ort eingerichtet. Mit dabei sind neben Vertretern der Krankenhäuser auch die Landesärztekammer, die niedergelassene Ärzteschaft und die Kommunalen Spitzenverbände. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde die Selbstverwaltung bei den bereits eingeleiteten Reformen im Bereich der Krankenhausplanung frühzeitig und intensiv einbezogen. Der Bundesgesundheitsminister sollte sich daran ein Beispiel nehmen.

Die Ärzteschaft hat ein hohes Interesse am Gelingen der Krankenhausreform. Deswegen werden wir uns weiter konstruktiv einbringen. Am Mittwoch der kommenden Woche, also unmittelbar vor der nächsten Bund-Länder-Runde, wird die Bundesärztekammer in einer Fachveranstaltung wesentliche Faktoren aufzeigen, die aus ärztlicher Sicht für ein Gelingen der Reform zu beachten sind.“

Online-Fachveranstaltung: "Krankenhausreform 2023: Die ärztliche Perspektive" der Bundesärztekammer

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