Reinhardt: Wer die Versorgung stärken will, darf Ärztinnen und Ärzte nicht demotivieren und ausbremsen
Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt kritisiert verschärfte Terminmeldepflichten, zusätzliche Parallelstrukturen in der Notfallversorgung und das geplante Aus der Hybrid-DRG:
„Was mit Änderungsanträgen zur Notfallreform auf den Weg gebracht werden soll, ist ein problematisches Gemisch aus mehr Bürokratie, zusätzlichen Belastungen und weniger Planungssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Sie sollen in ihrer Berufsausübung stärker reglementiert werden, gleichzeitig werden neue Versorgungsstrukturen geschaffen, ohne die Personal- und Finanzierungsfrage zu beantworten. Hinzu kommt ein abrupter Kurswechsel bei der Hybrid-DRG, der das Vertrauen in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen beschädigt. Wer die Versorgung stärken will, darf Ärztinnen und Ärzte nicht demotivieren und ausbremsen.
Besonders kritisch ist die geplante Verschärfung der Terminmeldepflichten für Vertragsärztinnen und Vertragsärzte. Die Vergabe von Behandlungsterminen muss sich am medizinischen Bedarf orientieren und nicht an administrativen Vorgaben. Die Streichung der Beschränkung auf die Meldung ‚freier‘ Termine greift tief in die Organisation der Praxen ein. Wer ärztliche Terminplanung zunehmend von externen Vorgaben abhängig macht, schwächt die Freiberuflichkeit und schafft neue Bürokratie, ohne die Versorgungsprobleme tatsächlich zu lösen. Patientinnen und Patienten profitieren nicht von zusätzlichen Meldepflichten, sondern von ausreichend Zeit für Diagnostik, Behandlung und persönliche Betreuung.
Auch die geplanten Änderungen zur sogenannten aufsuchenden Versorgung bringen uns nicht weiter. Die Umbenennung des aufsuchenden Dienstes ändert nichts am Kernproblem. Es bleibt dabei, dass zusätzliche Strukturen aufgebaut werden sollen, obwohl Personal fehlt und die Finanzierung ungeklärt ist. Besonders widersprüchlich ist, dass die ambulante Versorgung finanziell unter Druck gerät, während gleichzeitig neue und kostenintensive Angebote vorgehalten werden sollen. Eine bessere Versorgung entsteht nicht durch Vorhaltepflichten. Angebote müssen sich am tatsächlichen Bedarf und den regionalen Gegebenheiten orientieren. Werden knappe personelle und finanzielle Ressourcen in Parallelstrukturen gebunden, fehlen sie am Ende dort, wo Patientinnen und Patienten sie tatsächlich benötigen.
Unverändert schwerwiegend ist das geplante Aus der Hybrid-DRG. Die Formulierungsänderungen der Änderungsanträge ändern daran nichts. Damit droht ausgerechnet ein Instrument geschwächt zu werden, das den Ausbau ambulanter Behandlungen fördern soll. Viele Praxen haben investiert, um mehr Eingriffe ambulant erbringen zu können. Dieses Engagement verdient politische Verlässlichkeit statt eines abrupten Kurswechsels. Das geplante Aus der Hybrid-DRG setzt Fehlanreize zugunsten stationärer Behandlungen und gefährdet den notwendigen Transformationsprozess im Gesundheitswesen. Vor allem droht es, Patientinnen und Patienten die Chance auf ambulante Eingriffe zu nehmen, die medizinisch ebenso sicher, häufig weniger belastend und oftmals näher am Wohnort erbracht werden können.
Alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages stehen jetzt in der Verantwortung, die Regelungen sorgfältig zu prüfen. Ihre Entscheidungen betreffen nicht nur die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten, sondern die Versorgung von Millionen Patientinnen und Patienten.“