Reinhardt: „Wer medizinisches Personal angreift, gefährdet die Versorgung von Patientinnen und Patienten“
Körperliche und verbale Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte sowie andere Beschäftigte im Gesundheitswesen ist keine Ausnahme mehr: Beschimpfungen im Wartezimmer, Drohungen am Telefon, aggressive Situationen in der Notaufnahme und körperliche Übergriffe im Notdienst werden zunehmend als belastende Erfahrungen geschildert. Die Bundesärztekammer begrüßt deshalb den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“. Er sieht einen stärkeren strafrechtlichen Schutz von Menschen vor, die im Interesse des Gemeinwohls tätig sind, darunter auch Ärztinnen und Ärzte sowie weitere Angehörige der Gesundheitsberufe.
„Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Medizinische Fachangestellte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen helfen Menschen in schwierigen und oftmals hochbelastenden Situationen. Sie müssen ihre Arbeit ausüben können, ohne bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen zu werden. Wer medizinisches Personal angreift, gefährdet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten“, erklärte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt.
Positiv bewertet die Bundesärztekammer, dass alle Angehörigen der Heilberufe bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einen besonderen strafrechtlichen Schutz erfahren sollen und durch Anhebung der Mindeststrafe bei tätlichen Angriffen höhere Strafen zu erwarten sind. Zudem soll die besondere Bedeutung gemeinwohlbezogener Tätigkeiten bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.
„So richtig und notwendig diese Maßnahmen sind, bleibt dennoch entscheidend, dass Strafverfolgungsbehörden ausreichend ausgestattet werden und Anzeigeverfahren einfacher, schneller und niedrigschwelliger gestaltet sind“, sagte Reinhardt. Er forderte ein bundesweit einheitliches und niedrigschwelliges Meldesystem für Gewaltvorfälle im Gesundheitswesen. Dafür arbeitet die Bundesärztekammer an einem Meldetool, über das Beschäftigte im Gesundheitswesen Gewalterfahrungen auch anonym melden können. „Unser Ziel ist es, Übergriffe systematisch sichtbar zu machen und eine belastbare Grundlage für Prävention und Schutzmaßnahmen zu schaffen“, so Reinhardt.
Wie verbreitet Gewalt im Gesundheitswesen inzwischen ist, zeigen Zahlen einer Anfang 2026 veröffentlichten Umfrage des Deutschen Ärzteblattes. 66 Prozent der befragten Ärztinnen und Ärzte gaben an, im beruflichen Kontext bereits Gewalt erlebt zu haben, 56 Prozent berichteten von einer Zunahme der Gewalt. Besonders betroffen sind in der ambulanten Versorgung Anmeldungen und Wartebereiche, im stationären Bereich vor allem die Notaufnahmen.