Reinhardt: Wir brauchen ein neues Vergütungskonzept für Kinderstationen

Krankenhausvergütung

Berlin - Zu der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigten Reform der Vergütungsregeln für Kinderstationen erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

„Die Fallzahlen steigen, trotzdem werden in den Krankenhäusern seit Jahren Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin geschlossen, Betten abgebaut und Geburtsstationen dichtgemacht. Das Personal ist überlastet, die Behandlungs­qualität sinkt, vielerorts droht Unterversorgung. Deshalb ist es richtig, dass die Krankenhausreformkommission der Bundesregierung gleich in ihrer ersten Stellungnahme auf die dramatische Situation in der Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe hinweist.

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihre Behandlung ist schwer plan- und steuerbar. Kinderstationen haben im Vergleich mit Erwachsenenstationen nicht nur einen besonders hohen Anteil an Akutpatienten, sie brauchen auch erheblich mehr Personal, um diese zu behandeln. Die hohen Fixkosten sowie das überdurch­schnittliche Leistungsspektrum führen in der aktuellen Vergütungssystematik dazu, dass Pädiatrie, Kinderchirurgie und Geburtshilfe kaum kostendeckend betrieben werden können.

Die Diagnose und die von der Kommission genannten Reformvor­schläge sind ein erster, wichtiger Schritt. Das allein reicht aber nicht. Die Kommission muss jetzt schnell und ergebnisoffen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach selbst ins Spiel gebrachte Herausnahme der Kinderkliniken aus dem Fallpauschalensystem prüfen und alternative Vergütungskonzepte ausarbeiten.

Der Grund für die genannten Probleme liegt im System. Er lässt sich nicht allein mit Zuschlägen und zusätzlichen Vergütungsvolumina beseitigen. Solange der ökonomisch motivierte Druck weiter bestehen bleibt, den starre, auf Wettbewerb ausgerichtete DRG-Fallpauschalen ausüben, wird sich nichts grundlegend ändern. Notwendig wäre eine substanzielle Reform der Klinikfinanzierung, die den Menschen mit seinem Versorgungsbedarf in den Mittelpunkt rückt.“