Rheinische Ärzteschaft fordert Energiekostenzulagen für Krankenhäuser und Arztpraxen

Nordrhein

Angesichts der drastischen Steigerungen bei den Energiekosten haben die Ärztinnen und Ärzte im Rheinland Bund und Länder aufgefordert, neben den Krankenhäusern auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch eine steuerfinanzierte Energiezulage zu entlasten.

Anfang November hatten sich Bund und Länder darauf geeinigt, Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen, die trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen nicht ausgleichen können, mit bis zu acht Milliarden Euro zu unterstützen. Die niedergelassenen 
Ärztinnen und Ärzte werden in dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder nicht erwähnt. 

„Konkrete Aussagen, wie vor allem die Hochenergiefächer – wie beispielsweise die ambulante Radiologie und Nuklearmedizin – vor einer existenzbedrohenden Lage zu schützen sind, gibt es leider bis heute nicht“, kritisierte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, heute (Samstag, 12. November) in Düsseldorf. 

Das nordrheinische Ärzteparlament stellte in einem Beschluss klar, dass die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ebenso wie die Krankenhäuser gestiegene Ausgaben durch Inflation und höhere Energiekosten nicht durch Preisanpassungen kompensieren könnten. Verschärft werde die Lage in den Praxen zusätzlich durch den niedrigen Honorarabschluss für das kommende Jahr. Einem Honorarplus von zwei Prozent stehe eine Inflationsrate von zehn Prozent gegenüber. 

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