Scharfe Kritik an Grippeimpfungen in Apotheken

Rheinland-Pfalz

Mainz - Scharfe Kritik an den geplanten Änderungen im Pflegebonusgesetz, wonach künftig Grippeimpfungen in Apotheken möglich sein sollen, hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz geübt. Eine Ausweitung des Impfrechtes auf Apothekerinnen und Apotheker lehnen die Delegierten in einer Resolution entschieden ab: „Das ist ein Schritt in die falsche Richtung.“
Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer ist das höchste Gremium der Ärzteschaft in Rheinland-Pfalz.

Impfen ist aus gutem Grund ureigene ärztliche Tätigkeit, ist fest in der ärztlichen Grundversorgung verankert und muss auch weiterhin bewährt in den Händen von Ärztinnen und Ärzten bleiben. Zudem gibt es genügend Ärztinnen und Ärzte, die impfen. Eine Regelversorgung mit Grippeschutzimpfungen in Apotheken zu etablieren, ist daher auch nicht nötig.

Auch sind zur Erhöhung der Durchimpfungsrate keine zusätzlichen Impfangebote notwendig. Benötigt werden vielmehr gut verständliche und auf die verschiedenen Zielgruppen angepasste Informationen über das Impfen, die im Internet, auf sozialen Netzwerken, in Arztpraxen und gerne auch in Apotheken zur Verfügung gestellt werden sollten.

Im Sinne des Patientenschutzes muss die Impfung selbst jedoch unbedingt ärztliche Aufgabe bleiben, fordern die Delegierten. Zu den ärztlichen Impfleistungen gehören unter anderem die Impfanamnese, der Ausschluss akuter Erkrankungen und die Aufklärung zur Impfung. Mögliche Komplikationen wie akute allergische Reaktionen, Kreislaufprobleme sowie Angstreaktionen müssen beherrscht werden. Auch die Kenntnisse über Impfungen zum Beispiel bei den unterschiedlichen Formen von Autoimmunerkrankungen, bei Einsatz immunsupprimierender Therapien, bei Schwangeren und bei chronisch Erkrankten setzen entsprechende ärztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung voraus.

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