Richtige Ansätze – aber noch zu unkonkret und unverbindlich
Die Bundesärztekammer begrüßt den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der nationalen Suizidprävention als einen wichtigen ersten Schritt hin zu einer dauerhaft und bundesweit verankerten Suizidprävention. Zugleich sieht sie im Entwurf erheblichen Nachbesserungsbedarf.
„Der Gesetzentwurf setzt ein wichtiges politisches Signal für die Suizidprävention. Entscheidend ist nun, dass aus Absichtserklärungen wirksame und verbindliche Maßnahmen werden, die Menschen in Krisensituationen tatsächlich erreichen und unterstützen“, erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt. Gerade vor dem Hintergrund der parallel diskutierten Regelungen zur Suizidhilfe müsse der Ausbau wirksamer Präventionsangebote zügig vorangetrieben werden. Menschen in existenziellen oder gesundheitlichen Krisen bräuchten einen verlässlichen Zugang zu niedrigschwelligen Hilfs- und Unterstützungsangeboten.
In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf hebt die Bundesärztekammer positiv hervor, dass der Gesetzgeber Suizidalität als gesamtgesellschaftliche Herausforderung anerkennt. Ebenfalls begrüßt sie die geplante Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention. Diese könne einen wichtigen Beitrag zur Koordinierung, Qualitätssicherung und Weiterentwicklung evidenzbasierter Präventionsmaßnahmen leisten. Positiv bewertet die Bundesärztekammer die vorgesehenen Maßnahmen zur Einschränkung des Zugangs zu Suizidmethoden und -mitteln. Hier bedürfe es jedoch klarer gesetzlicher Vorgaben und konkreter Umsetzungsschritte.
Insgesamt aber bleibt der Referentenentwurf nach Auffassung der Bundesärztekammer hinter seinem eigenen Anspruch zurück, einen tragfähigen bundesgesetzlichen Rahmen für die Suizidprävention zu schaffen. „Anstelle konkreter und verbindlicher Maßnahmen beschränken sich die gesetzlichen Regelungen bislang weitgehend auf Absichtserklärungen und vorbereitende Schritte“, heißt es in der Stellungnahme.
„Eine wirksame Suizidprävention erfordert mehr als die Entwicklung von Konzepten. Erforderlich sind eine verlässliche Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen sowie ein flächendeckendes Krisenhilfesystem, das rund um die Uhr erreichbar ist und allen Menschen in suizidalen Krisen offensteht. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren muss der Entwurf deshalb deutlich konkretisiert und verbindlicher ausgestaltet werden. Dazu gehören insbesondere die gesetzlich abgesicherte Sicherstellung flächendeckender, qualitätsgesicherter Hilfsangebote sowie eine verlässliche Regelversorgung nach Suizidversuchen“, betont Reinhardt.
