Tag der Organspende - Entscheidung dokumentieren

Hamburg

„Seit vielen Jahren sagen rund 80 Prozent der Bevölkerung, dass sie Organspenden sinnvoll und gut finden. Bei möglichen Organspenderinnen und Organspendern lehnen aber auch in 80 Prozent der Fälle die Angehörigen eine Spende ab, weil ihnen keine eindeutige Erklärung vorliegt“, fasst Kammerpräsident Dr. Pedram Emami die Situation zusammen. „Daher mein Appell: Setzen Sie sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinander“, so Emami.

Zwar ist die Zahl der Organ- und Gewebespenden nach einem dramatischen Einbruch 2022 in den ersten vier Monaten dieses Jahres wieder gestiegen. „Aber immer noch sind die Wartelisten von Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten, sehr lang. Deswegen: Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung, zum Beispiel mit einem Organspendeausweis oder mit einer Patientenverfügung. Und sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über Ihre Haltung zu einer Organ- und Gewebespende. So stellen Sie sicher, dass Ihrem Willen entsprochen wird und Sie helfen Ihren Angehörigen in einer schwierigen Entscheidungssituation“, sagte PD Dr. Birgit Wulff, Vizepräsidentin der Ärztekammer Hamburg.

Zwischen Januar und April 2023 wurden in Deutschland insgesamt 954 Organe von 311 Spenderinnen und Spendern transplantiert. 2022 waren es im selben Zeitraum lediglich 750 Organe von 239 Spenderinnen und Spendern. In Hamburg hat sich die Zahl im Vergleich zum Vorjahr ebenfalls erhöht. Bis April gab es 13 Organspenderinnen und Organspender, im Vergleichszeitraum 2022 waren es neun und im Jahr 2021 zwölf. Die Zahl der gespendeten Organe ist in Hamburg auf 41 gestiegen, gegenüber 28 im Jahr 2022 und 32 im Jahr 2021. Bundesweit warten rund 8.500 Menschen auf eine Organspende.

Voraussetzung für eine Organspende ist die Feststellung des Hirntods durch zwei voneinander unabhängige Ärztinnen bzw. Ärzte, die nicht an der späteren Organentnahme beteiligt sein dürfen. Außerdem muss eine Einwilligung zur Organspende vorliegen. Ist der Wille der verstorbenen Person nicht bekannt, werden die Angehörigen nach einer Entscheidung im Sinne der oder des Verstorbenen gefragt.

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