„Tiefe Einschnitte in die Versorgung und eine schwierige Ausgangslage für die notwendigen Strukturreformen“

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen
Gesundheitspolitik

Zur heutigen Verabschiedung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag erklärt Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt:

"Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erlegt Ärztinnen und Ärzten und den weiteren Beschäftigten im Gesundheitswesen, ebenso wie Versicherten und Patientinnen und Patienten einen erheblichen Solidarbeitrag auf, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) aus einer akuten finanziellen Belastungssituation herauszuführen. Zugleich wird der Staat seiner Verantwortung mit Blick auf die versicherungsfremden Leistungen weiterhin nicht ausreichend gerecht. 

Die mit diesem Gesetz verbundenen Einschnitte werden für alle Beteiligten spürbar sein. Zugleich verschlechtert das Gesetz die Ausgangslage für die unbedingt notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen. Trotzdem müssen diese Reformen nun angegangen werden. 

Erforderlich sind strukturelle Veränderungen, die eine hochwertige, bedarfsgerechte und wirtschaftlich tragfähige Versorgung dauerhaft sichern. Dazu gehören der Aufbau eines leistungsfähigen Primärversorgungssystems, die Reform der Notfallversorgung, die konsequente Weiterentwicklung der Krankenhausreform, der Abbau unnötiger Bürokratie sowie eine Digitalisierung, die die Versorgung spürbar verbessert.

Unverzichtbar ist darüber hinaus ein echter Neustart in der Präventionspolitik. Wenn wir die großen Volkskrankheiten unserer Zeit, etwa Tumorerkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas oder COPD, wirksam eindämmen, verhindern wir millionenfaches Leid und entlasten die gesetzliche Krankenversicherung und die gesamte Volkswirtschaft um Milliardenbeträge. 

Die von der Bundesregierung eingesetzte Finanzkommission Gesundheit sollte in ihrem für diesen Herbst angekündigten zweiten Gutachten diese Themen aufgreifen. Sie sollte aber ausdrücklich auch die mittel- und langfristigen Folgewirkungen gesundheitspolitischer Reformen berücksichtigen. Dazu gehört auch die Frage nach den Auswirkungen des heute beschlossenen Gesetzes."