Verband der medizinischen Fachberufe bricht Tarifverhandlungen für MFA ab

Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/MFA

Die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinische Fachangestellte (AAA), die bei den Tarifverhandlungen die ärztlichen Arbeitgeber vertritt, bedauert dieses Vorgehen ausdrücklich. In den bisherigen Verhandlungsrunden konnten deutliche Annäherungen erreicht werden. Zudem stimmen beide Tarifparteien darin überein, dass es notwendig ist, insbesondere die Gehälter in den unteren Gehaltsgruppen spürbar anzuheben.

Gemäß § 5 Abs. 4 Tarifvertragsgesetz behalten nun die Rechtsnormen der bisherigen Tarifverträge über den 31.12.2023 hinaus bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.