Weiterbildungsverbünde für den Erhalt einer strukturierten und sektorenübergreifenden ärztlichen Weiterbildung stärken

Weiterbildung

Die Bundesärztekammer (BÄK) warnt davor, die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die ärztliche Weiterbildung zu unterschätzen. Die stärkere Spezialisierung von Krankenhäusern kann die Qualität der Patientenversorgung verbessern. Gleichzeitig wird es jedoch immer häufiger dazu kommen, dass angehende Fachärztinnen und Fachärzte nicht mehr alle für ihre Weiterbildung erforderlichen Kompetenzen an einer Weiterbildungsstätte erwerben können.

In einem heute veröffentlichten Positionspapier fordert die BÄK deshalb, die ärztliche Weiterbildung bei der Umsetzung der Krankenhausreform konsequent mitzudenken und Weiterbildungsverbünde gezielt zu stärken. Neben den Krankenhäusern spielen dabei auch Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren eine immer größere Rolle.

Insbesondere in Fachgebieten mit spezialisierten Leistungsgruppen werden künftig vermehrt Rotationen zwischen verschiedenen Einrichtungen erforderlich sein, um eine vollständige Weiterbildung sicherzustellen. Weiterbildungsverbünde gewinnen deshalb erheblich an Bedeutung. Sie ermöglichen strukturierte Rotationen zwischen Weiterbildungsstätten (Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen) und sollen dazu beitragen, dass die in den Weiterbildungsordnungen festgelegten Inhalte möglichst vollständig und ohne unnötige Verzögerungen vermittelt werden.

„Die Krankenhausreform darf nicht zulasten der ärztlichen Weiterbildung gehen. Wer eine hochwertige Patientenversorgung auch in Zukunft sichern will, muss dafür sorgen, dass Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung alle erforderlichen Kompetenzen erwerben können. Deshalb muss die ärztliche Weiterbildung ein fester Bestandteil bei der Umsetzung der Krankenhausreform sein“, sagt Professor Henrik Herrmann, Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK.

Nach Auffassung der BÄK genügen lose Kooperationen zwischen einzelnen Einrichtungen nicht. Erforderlich sind verbindliche Strukturen, koordinierte Rotationen und eine enge Begleitung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung. Weiterbildungsverbünde, die diesen Kriterien genügen, können von den Landesärztekammern anerkannt werden. 

Dafür sollten die Landesgesetzgeber z. B. in den Landeskrankenhausgesetzen oder den Heilberufe- und Kammergesetzen die entsprechenden Grundlagen schaffen. Damit kann die Basis für eine Refinanzierung des zusätzlichen Aufwandes für die weiterbildenden Ärztinnen und Ärzte sowie die Weiterbildungsstätten (Krankenhäuser und Arztpraxen) geschaffen werden.

„Weiterbildungsverbünde sind eine Investition in die medizinische Versorgung von morgen. Damit sie funktionieren, brauchen sie verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, eine auskömmliche Finanzierung und klare Strukturen. Nur so können sie ihr Potenzial für eine strukturierte, qualitativ hochwertige und sektorenübergreifende Weiterbildung vollständig entfalten“, erklärt Dr. Johannes Albert Gehle, ebenfalls Co-Vorsitzender der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der BÄK.

Die BÄK fordert insbesondere,

  • die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung systematisch bei der Krankenhausplanung zu berücksichtigen,
  • sowohl stationäre und als auch ambulante Weiterbildung zu stärken,
  • regionale Weiterbildungsverbünde rechtlich und organisatorisch zu stärken,
  • den zusätzlichen Koordinierungsaufwand zu refinanzieren,
  • arbeitsrechtliche Hindernisse bei Rotationen innerhalb anerkannter Weiterbildungsverbünde abzubauen sowie
  • die Erfordernisse der ärztlichen Weiterbildung bei der Konzeption von Vergütungs- und Finanzierungssystemen konsequent mitzudenken.