Westfalen-Lippe: Kammerversammlung für Impfpflicht aller Über-16-Jährigen als letzte Maßnahme - Präsident Gehle: „Überlastung des Gesundheitswesens droht nicht erst, sie besteht bereits“

Münster - Die dramatische Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie erfordert nach Ansicht der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) eine schnell durchgreifende und klare Reaktion der Politik. Nur so können nach Ansicht des westfälisch-lippischen Ärzteparlamentes die Ausbreitung der Covid-19-Erkrankungen und damit auch der schweren Verläufe sowie der Anstieg der dadurch verursachten Todesfälle noch verlangsamt werden. ÄKWL-Präsident Dr. Hans-Albert Gehle: „Die Überlastung des Gesundheitswesens droht nicht erst, sie besteht bereits in einigen Regionen Deutschlands und der Nachbarländer in voller Härte und bedroht dort das Leben unserer Patienten. Bereits jetzt müssen Patienten aus ihren Heimatregionen verlegt werden, weil dort eine adäquate intensivmedizinische Behandlung nicht mehr sichergestellt werden kann.“

Die Kammerversammlung fordert darüber hinaus die Politik eindringlich auf, eine Covid-19-Impfpflicht für alle über 16-Jährigen Personen zu beschließen, bei denen keine medizinische Kontraindikation gegen die Impfung vorliegt. Die Impfung soll mit einem in Europa zugelassenen Impfstoff erfolgen. Dies sei als letzte Maßnahme erforderlich, sofern alle anderen Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung nicht mehr ausreichen und die vielfältigen Bemühungen, eine hohe, die Herdenimmunität sichernde Impfquote in der Bevölkerung zu erreichen, gescheitert seien. Die unzureichende Impfquote müsse als eine der Hauptursachen für die jetzt fortschreitende Infektionswelle gesehen werden, so das Votum des Ärzteparlamentes.

Weiter fordert die Kammerversammlung die politisch Verantwortlichen auf, unter Einbeziehung des ärztlichen Sachverstandes, insbesondere der Kinder- und Jugendärzte, allgemeingültige Maßnahmen zum Schutze der 5- bis 16-Jährigen zu beschließen. Es solle auch die grundsätzliche Impfung von Personen dieser Altersgruppe erwogen werden.

Im Übrigen fordert die Kammerversammlung die Politik auf, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die Booster-Impfung bei bereits grundimmunisierten Personen (2G) möglichst schnell und flächendeckend anbieten zu können und Hindernisse für die Booster-Impfungen zu beseitigen. Hier seien neben den Bemühungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, eine Wiedereröffnung der Impfzentren sowie eine Weiterentwicklung eines alternativen Impfstellenkonzepts beispielhaft an Krankenhäusern oder Schulen von besonderer Bedeutung. Kontraproduktiv sei dagegen eine wie auch immer geartete Rationierung eines bestimmten Impfstoffes.

Die Kammerversammlung der ÄKWL stellt abschließend fest, dass SARS-CoV-2-Impfung, Beratung, Indikationsstellung und Überwachung der Durchführung eine ärztliche Aufgabe darstellen, die von keiner anderen Berufsgruppe im Gesundheitswesen übernommen werden kann. Auch die Empfehlungen des RKI etwa zu Impfabständen können selbstverständlich im Rahmen der individuellen ärztlichen Indikationsstellung modifiziert werden.

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