rechtlichen Risiken aussetzen, wenn sie eine einzelfallbezogene Entscheidung zur priorisierten Allokation medizinischer Ressourcen treffen. „Es ist wesentlich, dass in diesen Fällen nicht nur kein ind
Bundesverfassungsgerichts war“, unterstreicht Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der BÄK. Da Allokations- und Priorisierungsentscheidungen regelhaft Bestandteil ärztlicher Tätigkeit sind, sei die allein
Zudem konkretisiert die Bundesärztekammer im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die Allokation postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten der Organtransplantation hat die Bund