unterstreicht Dr. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der BÄK. Da Allokations- und Priorisierungsentscheidungen regelhaft Bestandteil ärztlicher Tätigkeit sind, sei die allein im Fokus des Referentenentwurfs
Bundesärztekammer im gesetzlichen Auftrag die Einzelkriterien für die Allokation postmortal gespendeter Organe. Für diese Angelegenheiten der Organtransplantation hat die Bundesärztekammer eine Ständige Kommission
wenn sie eine einzelfallbezogene Entscheidung zur priorisierten Allokation medizinischer Ressourcen treffen. „Es ist wesentlich, dass in diesen Fällen nicht nur kein individueller Schuldvorwurf erhoben