Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

eLogbuch mit neuem Erscheinungsbild

Das eLogbuch bildet die Vorgaben der jeweiligen Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern ab, die sich an der kompetenzbasiert ausgestalteten (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 der Bundesärztekammer orientieren.

Mitte Mai 2025 wurde das eLogbuch überarbeitet und bietet nunmehr eine gezielte Nutzerführung sowie ein optimiertes visuelles Erscheinungsbild.

Achtung, diese Seite wird derzeit überarbeitet, bei Fragen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns.


  • Schulungen

    Sowohl die Landesärztekammern als auch die Bundesärztekammer bieten Schulungen bzw. Präsentationen zur technischen Nutzung der Webanwendung eLogbuch an.

    Informationen finden Sie auf den jeweiligen Websites der Landesärztekammern oder auf der Website der Bundesärztekammer.


  • Registrierung und Anmeldung zur Nutzung der Webanwendung eLogbuch

    Die Registrierung und Anmeldung im eLogbuch erfolgt ausschließlich über das Mitgliederportal Ihrer Ärztekammer.

    LÄK Baden-Württemberg

    Bayerische LÄK

    ÄK Berlin

    LÄK Brandenburg

    ÄK Bremen

    ÄK Hamburg

    LÄK Hessen

    ÄK Mecklenburg-Vorpommern

    ÄK Niedersachsen

    ÄK Nordrhein

    LÄK Rheinland-Pfalz
         - Bezirksärztekammer Pfalz
         - Bezirksärztekammer Koblenz
         - Bezirksärztekammer Rheinhessen
         - Bezirksärztekammer Trier

    Ärztekammer des Saarlandes

    Sächsische Landesärztekammer

    ÄK Sachsen-Anhalt

    ÄK Schleswig-Holstein

    LÄK Thüringen

    ÄK Westfalen-Lippe

    Nutzen Sie dafür bitte Ihre Zugangsdaten für die Mitgliederportale. Sofern Sie für das Mitgliederportal das Passwort nicht zur Hand haben, nutzen Sie die dort eingerichtete „Passwort vergessen“-Funktion oder wenden sich an Ihre Ärztekammer.

    Sollte es bei der Nutzung des Mitgliederportals zu technischen Problemen kommen, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Landesärztekammer.


    Sofern die Durchführung eines Weiterbildungsabschnitts im Ausland erfolgen soll, kommen Sie bitte auf den eLogbuch-Support zu und lassen sich dazu durch uns freischalten.

    Kontakt


  • Kontakt zur (Landes-)Ärztekammer

    Zu den Kontaktinformationen kommen Sie hier


  • Abmelden aus dem eLogbuch

    Um sich aus der Webanwendung eLogbuch auszuloggen, gehen Sie bitte oben rechts auf das Abmelde-Symbol.


  • Benutzereinstellungen

    Über die Kopfzeile im eLogbuch (Personensymbol rechts oben) kommen Sie in die Benutzereinstellungen, denen die Angaben zu

    • Benutzerkonto (Benutzername, Konto-Nr.)
    • Persönlichen Angaben (Name)
    • Kontakt (E-Mailadresse) und für Nutzung aus dem Ausland: Passwort
    • Kammermitgliedschaft (Mitglieds-Nr., Benutzerrolle im eLogbuch)
    • Verknüpfung mit Apps von Drittanbietern
    • Optionen (individuelle Anpassung des Benutzerzugangs möglich)
    • Löschen und Widerruf

    zu entnehmen sind.

    Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Korrekturen zu Ihren persönlichen Angaben (Meldedaten) direkt an Ihre Landesärztekammer.

    Nicht änderbar sind die Angaben, die Sie im Bereich Benutzerkonto vorfinden (Benutzername und Kontonummer).

    Einträge hinsichtlich der Kammermitgliedschaften erfolgen nach Registrierung bzw. bei einem Kammerwechsel über das Mitgliederportal der jeweiligen Landesärztekammer.


  • Mitteilungen

    Unter diesem Bereich werden für Sie unter anderem Informationen der Ärztekammern bereitgestellt.


  • Meine Logbücher

    Unter diesem Bereich erfolgt das Anlegen, des für die Dokumentation der Weiterbildung notwendigen Logbuchs. In diesem Logbuch wird die gesamte Weiterbildung dokumentiert, d. h. ein Logbuch für alle Weiterbildungsabschnitte.

    Logbuch anlegen

    Ein Logbuch können Sie über diese Funktion anlegen:


    Wählen Sie dafür aus der sich öffnenden Ansicht das entsprechende Logbuch aus. Die Logbücher zu Abschnitt C – Zusatz-Weiterbildungen, finden Sie am Ende der Auflistung.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ 

    Wie kann ich ein Logbuch erstellen/hinzufügen


    Weiterbildungsabschnitt anlegen

    Als erstes sollte der Weiterbildungsabschnitt angelegt werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Wie kann ich einen Weiterbildungsabschnitt in meinem Logbuch anlegen und eine/einen Weiterbildungsbefugte/n hinzufugen?


    Weiterbildungsplan

    Unter dem Bereich Weiterbildungsabschnitt kann die/der WBA protokollieren, dass sie/er einen Weiterbildungsplan ausgehändigt bekommen hat. Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Wurde ein Weiterbildungsplan ausgehändigt?


  • Meine Dokumente

    Unter dem Bereich „Meine Dokumente“ können z. B. Zeugnisse, Urkunden, Bescheinigungen durch den WBA hochgeladen werden oder durch den WBB mit einer Rückgabe eines Logbuchs eingestellt werden.
    Es wird dokumentiert, wer Dokumente eingestellt hat (Herkunft).

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über die FAQ

    Wo kann ich Dokumente einstellen ("Meine Dokumente")?

    Kann ich als WBB nach der Bestätigung von Weiterbildungsinhalten, Richtzahlen und Weiterbildungsgespräch dem WBA Dokumente mit dem Logbuch mitsenden?


  • Weiterbildungsabschnitt anlegen

    Das Anlegen eines Weiterbildungsabschnitts erfolgt im Logbuch durch die Weiterzubildenden (WBA). Dies muss vorgenommen werden, bevor das Logbuch an eine/n Weiterbildungsbefugten (WBB) zur Bewertung von Bestätigungsanfragen übermittelt werden kann.

    Durch die WBB werden die von dem WBA angelegten Weiterbildungsabschnitte nicht bestätigt. Die tatsächliche anerkannte Weiterbildungszeit wird durch die zuständige Ärztekammer festgestellt.

    Der Schritt-für-Schritt-Anleitung können alle Informationen dazu entnommen werden:

    Wie kann ich einen Weiterbildungsabschnitt in meinem Logbuch anlegen und eine/einen Weiterbildungsbefugte/n (WBB) hinzufügen?


  • Dokumentation der Weiterbildung

    Dokumentieren Sie als WBA kontinuierlich Ihre Weiterbildung. Geben Sie das Logbuch regelmäßig an die/den WBB zur Bestätigung der Bewertungsanfragen und absolvierten Richtzahlen frei.

    Stimmen Sie die Abstände der Freigaben mit der/dem WBB ab.


    Inhalte und Richtzahlen erfassen (WBA) bzw. bestätigen (WBB)

    Bewertungsanfragen werden durch die Weiterzubildenden im Logbuch gestellt. Ausführliche Informationen finden Sie in dem FAQ Wie kann ich Inhalte und Richtzahlen erfassen?

    Empfehlung: Nutzen Sie dafür die Möglichkeit des Schnellerfassungsmodus und den Filter.

    Die Schnellerfassung ist ein Modus des eLogbuchs, in dem Bewertungen und Bestätigungen bzw. die entsprechenden Anfragen mit der Maus vereinfacht vorgenommen werden können. Sie können den Schnellerfassungsmodus aktivieren, indem Sie nach dem Öffnen des zu bearbeitenden Logbuchs über dem Bereich „Status und Verlauf“ auf „Schellerfassungsmodus beginnen“ klicken.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Erläuterungen zum Schnellerfassungsmodus

    Sofern Sie in diesem Zusammenhang die zu bearbeitenden Weiterbildungsinhalte filtern, nutzen Sie bitte die dafür angebotenen Filtermöglichkeiten.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Ansichten im Logbuch bzgl. Inhalten wechseln (Filter)

    Die/der WBB kann auch Weiterbildungsinhalte bestätigen, die nicht angefragt worden sind. Das Gleiche betrifft auch Bestätigungen von Richtzahlen.


    Weiterbildungsgespräche dokumentieren

    Dokumentieren Sie das Datum und den Inhalt des Weiterbildungsgesprächs, hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Den Inhalt des Gesprächs können Sie direkt dokumentieren.
    2. Sie hinterlegen einen Verweis auf die Dokumentation des Gesprächs in einem Vermerk. Hinterlegen Sie das Dokument unter „Meine Dokumente“ und nehmen Sie bitte das Original-Papier zu Ihren Unterlagen für die ggf. notwendige Vorlage bei der Prüfungsanmeldung.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Wie werden Jahresgespräche dokumentiert?


    Logbuch an WBB zur Bewertung freigeben

    Damit der WBB das Logbuch bewerten kann, ist eine Freigabe des Logbuchs von der/dem WBA an die/den WBB notwendig.

    Die/der WBB sieht ausschließlich Einträge der/des WBA, welche bis zum Tag der Freigabe im Logbuch hinterlegt worden sind.
    Die/der WBA sieht durch die/den WBB hinterlegte Einträge erst, wenn das Logbuch durch die/den WBB zurückgegeben worden ist.
    Es ist lediglich möglich, das Logbuch an einen WBB oder an eine Ärztekammer freizugeben. Eine Freigabe an mehrere WBB bzw. mehrere Ärztekammern ist nicht möglich.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Freigabe des Logbuchs durch in der Weiterbildung befindliche Ärztin bzw. Arzt (WBA) an Weiterbildungsbefugte (WBB) und Schritte zur Rückgabe des Logbuchs vom WBB an WBA nach Bestätigung der Bewertungsanfragen


    Logbuch an Ärztekammer freigeben

    Gründe für die Weitergabe des Logbuchs an die Ärztekammer sind z. B. die Bitte um eine Vorprüfung bzw. die Anmeldung zu einer Prüfung.
    Es ist lediglich möglich, das Logbuch an einen WBB oder an eine Ärztekammer freizugeben. Eine Freigabe an mehrere WBB bzw. mehrere Ärztekammern ist nicht möglich.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Wie kann ich ein Logbuch für die LÄK freigeben?


  • Logbuch freigeben (an WBB) und zurückgeben (an WBA)

    Sobald die Bestätigung der Bewertungsanfragen vorgenommen worden ist, sollte das Logbuch vom WBB an den WBA wieder zurückgegeben werden.
    Erst dann kann der WBA Einträge des WBB auch sehen.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Freigabe des Logbuchs durch in der Weiterbildung befindliche Ärztin bzw. Arzt (WBA) an Weiterbildungsbefugte (WBB) und Schritte zur Rückgabe des Logbuchs vom WBB an WBA nach Bestätigung der Bewertungsanfragen


  • Freigaben für mich (Ansicht WBB)

    Sobald durch die/den WBA ein Logbuch an eine/einen WBB zur Bestätigung der Bewertungsanfragen freigegeben worden ist, findet die/der WBB diese Information unter dem Bereich „Freigaben für mich“.
    Von hier kann das Logbuch geöffnet und bearbeitet werden. Ebenso erfolgt die Rückgabe des Logbuchs von dieser Stelle an die/den WBA.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Freigabe des Logbuchs durch in der Weiterbildung befindliche Ärztin bzw. Arzt (WBA) an Weiterbildungsbefugte (WBB) und Schritte zur Rückgabe des Logbuchs vom WBB an WBA nach Bestätigung der Bewertungsanfragen


    Kürzlich zurückgegebene Freigaben (Archiv)

    Die von den WBB bewerteten Logbücher werden in deren Benutzerzugang im Zuge der Rückgabe unter „Kürzlich zurückgegebene Freigaben“ mit dem Stand der Rückgabe an die/den WBA abgelegt.

    In den Benutzerzugängen der WBA verbleibt das Logbuch dauerhaft.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Gibt es eine Archivierung der von mir als Weiterbildungsbefugten/-ermächtigen (WBB) bewerteten Logbücher?


  • Meine Freigaben (Ansicht WBA)

    Sobald durch die/den WBA ein Logbuch an eine/einen WBB zur Bestätigung der Bewertungsanfragen freigegeben worden ist, findet die/der WBA diese Information unter dem Bereich „Meine Freigaben“.

    Bitte beachten Sie, dass bei der Zurücknahme einer Freigabe, zwischenzeitlich vorgenommene Bewertungen und Bestätigungen durch den WBB werden ebenso zurückgenommen werden, das heißt gelöscht werden.
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte vorher an den eLogbuch-Support.

    Kontakt

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Freigabe des Logbuchs durch in der Weiterbildung befindliche Ärztin bzw. Arzt (WBA) an Weiterbildungsbefugte (WBB) und Schritte zur Rückgabe des Logbuchs vom WBB an WBA nach Bestätigung der Bewertungsanfragen


  • Logbuch ausdrucken

    Es besteht die Möglichkeit, das Logbuch als PDF zu erstellen, an einem anderen Ort, außerhalb von eLogbuch, abzuspeichern und auch auszudrucken.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Wie kann ich mein Logbuch abspeichern und ausdrucken?


  • Ich bin WBB und befinde mich parallel in einer Weiterbildung

    Sie nutzen die Webanwendung eLogbuch mit einem Benutzerkonto. Die Einwahl aus den Mitgliederportalen der Ärztekammern in das eLogbuch erfolgt in den Ärztekammern unterschiedlich. Zumeist können Sie im Mitgliederportal bereits auswählen, ob Sie sich in der Funktion als WBB anmelden oder als Weiterzubildender (WBA).

    Welche Rolle für Sie hinterlegt ist, können Sie im eLogbuch den Benutzereinstellungen entnehmen.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Wie kann ich die Webanwendung eLogbuch nutzen, wenn ich WBA und gleichzeitig WBB bin?

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den eLogbuch-Support.

    Kontakt


  • Randmarkierungen

    Bei der Verwendung des Logbuchs erscheinen bei neuen Eintragungen, bei Bestätigungen oder auch Kollisionen Farbmarkierungen am linken Rand.
    Alle roten bzw. gelb-orangenen Randmarkierungen wurden mit Tooltipps versehen.

    rot = Fehler
    Sollte unbedingt korrigiert werden. Bei der Korrektur ist ein verpflichtender Kommentar notwendig.

    gelb-orange = Warnung (Hinweis)
    Beispiele:

    • Richtzahlen wurden im gleichen Zeitraum erbracht und bestätigt (Intervallüberlappung)
    • Richtzahlen wurden komplett erbracht, aber die zweite Stufe (Selbstverantwortlich durchführen) wurde durch den WBB noch nicht bestätigt
    • Richtzahlen wurden durch zwei verschiedene WBB bestätigt, sodass sich die Anzahl fälschlicherweise summiert

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Erläuterung der Farbmarkierungen im Logbuch am linken Rand


  • Benachrichtigungen

    Die Webanwendung eLogbuch versendet automatische Benachrichtigung per E-Mail, sofern

    • von einem der in der Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte (WBA) das Logbuch zur Bestätigung der Bewertungsanfragen freigegeben worden ist.
    • von einer/einem Weiterbildungsbefugten (WBB) das Logbuch an den WBA wieder zurückgegeben worden ist.
    • von einem der in der Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte (WBA) das Logbuch zurückgenommen worden ist)

    In den Benutzereinstellungen kann die Benachrichtigungseinstellung unter dem Bereich „Optionen“ eingestellt werden. Bitte beachten Sie, dass für eine Benachrichtigung unter dem Bereich „Kontakt und Anmeldung“ eine aktuelle E-Mailadresse hinterlegt sein muss.


  • Kammerwechsel

    Sofern ein Kammerwechsel erfolgt, melden Sie sich bitte nach der Anmeldung in der neuen Ärztekammer über das Mitgliederportal an und gehen von dort zum eLogbuch, sodass in Ihren Benutzereinstellungen die Mitgliedschaft zur neuen Ärztekammer hinterlegt werden kann.

    Sie können vor einem Kammerwechsel die Unterschiede der Weiterbildungsordnungen (WBO) prüfen, indem Sie einen Vergleich der WBO zweier Ärztekammern erstellen und im Diff-Modus die Unterschiede dargestellt bekommen.

    Nach dem Kammerwechsel und der Anmeldung über das Mitgliederportal der neuen Ärztekammer im eLogbuch ist eine Umstellung der WBO auf die aktuelle Ärztekammer notwendig.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über die FAQ

    Ich werde meine Ärztekammer wechseln, wie kann ich mein Logbuch mitnehmen? Wie kann ich auf mein Logbuch zugreifen, wenn der Wechsel in eine Ärztekammer erfolgt ist, welche noch nicht mit der Webanwendung eLogbuch arbeitet?

    Sie sind Weiterbildungsbefugte/r (WBB) und wechseln die Ärztekammer

    Woran sind in den Logbüchern die Unterschiede in den Inhalten – z. B. WBO Niedersachsen im Vergleich zur WBO Sachsen – zu erkennen (Diff-Modus)?

    Wie kann ich in meinem eLogbuch die Weiterbildungsordnung ändern?


  • Genehmigungspflichtige Leistungen

    In der Webanwendung eLogbuch wurden Ende Dezember 2021 ergänzende Informationen/ Hinweise zu einzelnen Kompetenzen bzw. Richtzahlen aufgenommen.

    Diese Hinweise sollten Sie insbesondere dann beachten, wenn Sie nach Abschluss Ihrer Weiterbildung eine Niederlassung im ambulanten vertragsärztlichen Bereich planen oder sich in einer Vertragsarztpraxis oder in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstellen lassen wollen. Für eine Tätigkeit im vertragsärztlichen Bereich müssen Sie als Voraussetzung für eine Eintragung in das Arztregister zwar nur eine Facharztanerkennung nachweisen.

    Viele Leistungen, die Gegenstand Ihres Fachgebiets sind, dürfen Sie jedoch nur erbringen und erhalten Sie nur dann vergütet, wenn Sie dafür eine Abrechnungsgenehmigung von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) erhalten haben.

    Auch um Praxisvertretungen übernehmen zu können, benötigen Sie entsprechende Qualifikationsnachweise.

    Um die Abrechnungsgenehmigung zu erhalten, müssen Sie Kompetenzen bzw. Richtzahlen nachweisen, die so oder in diesem Umfang nicht verpflichtender Gegenstand der Facharzt-Weiterbildung sind, d. h. über den Mindestinhalt der Facharzt- oder Schwerpunkt- oder Zusatz-Weiterbildung hinausgehen.

    Diese Kompetenzen können jedoch schon im Rahmen der Weiterbildung erworben werden. Der Vorteil für Sie besteht darin, dass bei Erwerb der fachlichen Befähigung während der Weiterbildungszeit in den meisten Fällen für die Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung kein zusätzliches Kolloquium erforderlich ist.

    Dieses wird jedoch durchgeführt, wenn begründete Zweifel an der fachlichen Befähigung bestehen. In der Regel müssen Ihnen die Kompetenzen unter Anleitung eines entsprechend qualifizierten Arztes vermittelt worden sein.

    Der Nachweis bei der KV kann dann durch einen Auszug aus dem eLogbuch erfolgen. Aus den Nachweisen muss dabei auch hervorgehen, unter wessen Anleitung die entsprechende Weiterbildung stattgefunden hat.

    Die meisten genehmigungspflichtigen Leistungen finden Sie in der Anlage 3 zu § 11 des Bundesmantelvertrages-Ärzte.

    Auf die darin gestellten Anforderungen haben die Landesärztekammern keinen Einfluss. Sie sind Ergebnis von Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen.


    Ein Tipp

    Sollten Sie frühzeitig wissen, dass Sie eine Niederlassung oder eine angestellte Tätigkeit in einem MVZ oder in einer Vertragsarztpraxis anstreben und sollte für diese der Nachweis von Kompetenzen/Richtzahlen erforderlich sein, die über Ihre Weiterbildung hinausgehen oder nicht im Detail aus dem eLogbuch hervorgehen, kann es – sofern die Möglichkeit an der  Weiterbildungsstätte gegeben ist – sinnvoll sein, bereits im Rahmen der Weiterbildung diese weiteren Anforderungen zu erwerben und sich von Ihrem Weiterbilder bestätigen zu lassen.

    Nach Abschluss der Weiterbildung müssen Sie die Kompetenzen andernfalls berufsbegleitend erwerben und zum Erhalt der Abrechnungsgenehmigung in der Regel ein Kolloquium absolvieren. Bitte beachten Sie, dass die Hinweise in der Webanwendung eLogbuch nur der Orientierung dienen und wir hierfür keine Gewähr übernehmen können. Verbindlich sind die amtlichen Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Es ist in jedem Fall zu empfehlen, dass Sie sich wegen der konkreten Anforderungen im Vorfeld einer Niederlassung oder Anstellung im vertragsärztlichen Bereich, bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung beraten lassen. Das ist schon während der laufenden Weiterbildung möglich. Im eLogbuch finden Sie diese Hinweise – sofern vorhanden – in Ihrer Ansicht wie folgt (Beispielscreenshot):


    Sofern Sie nun auf „ⓘ“ klicken, öffnen sich die entsprechenden Informationen:


  • Papierkorb

    Sofern Sie ein Logbuch oder Dokumente aus dem Bereich „Meine Dokumente“ in den Papierkorb verschieben, ist es noch nicht gelöscht.

    Logbücher und Dokumente, die in den Papierkorb gelegt werden, werden nach 4 Wochen automatisch und endgültig gelöscht. Sollten Sie den Inhalt des Papierkorbs bereits früher löschen wollen, so können Sie die Funktion "Papierkorb leeren" in den Benutzereinstellungen verwenden.

    Wenn Sie ein Logbuch oder ein Dokument versehentlich in den Papierkorb gelegt haben, können Sie dieses auch wiederherstellen.


  • Löschen und Widerruf

    Die Funktionen zu Löschen und Widerruf finden Sie über die Benutzereinstellungen.

    Bitte nutzen Sie diese Funktionen wohlüberlegt, da Löschungen nicht rückgängig gemacht werden können.
    Bei Fragen wenden Sie sich bitte vorher an den eLogbuch-Support.

    Kontakt


    Papierkorb leeren

    Darüber können Sie die Logbücher und Dokumente endgültig und unwiderruflich löschen, die sich im Papierkorb befinden. Dazu erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum sofortigen Löschen.

    Die Löschung kann nicht rückgängig gemacht werden.


    Einwilligungserklärung widerrufen

    Darüber können Sie Ihre Einwilligungserklärung widerrufen. Sie werden automatisch abgemeldet, können sich aber jederzeit wieder anmelden und erneut in die Datenverarbeitung einwilligen. Ihr Konto wird nicht gelöscht.


    Einwilligungserklärung widerrufen und Konto löschen

    Darüber können Sie Ihre Einwilligungserklärung widerrufen und Ihr Konto endgültig und unwiderruflich löschen. Sie werden automatisch abgemeldet.

    Sie können sich innerhalb von 4 Wochen wieder anmelden und erneut in die Datenverarbeitung einwilligen und so die Löschung Ihres Kontos verhindern. Nach Ablauf dieser Frist wird Ihr Konto gelöscht.

    Die Löschung des Kontos kann nicht rückgängig gemacht werden. Alle enthaltenen Logbücher und Dokumente werden gelöscht.

    Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link, mit dem Sie Ihr Konto auch sofort löschen können.


    Persönliche Angaben ändern

    Bitte wenden Sie sich hinsichtlich Korrekturen zu Ihren persönlichen Angaben (Meldedaten) direkt an Ihre LÄK.

    Kontakt zu den Landesärztekammern

    Nicht änderbar sind die Angaben, die Sie im Bereich Benutzerkonto vorfinden (Benutzername und Kontonummer).

    Einträge hinsichtlich der Kammermitgliedschaften erfolgen nach Registrierung bzw. bei einem Kammerwechsel über das Mitgliederportal der jeweiligen LÄK.


    Inhalte und Richtzahlen im Logbuch korrigieren/löschen


    Weiterbildungsgespräche im Logbuch korrigieren/löschen


    Weiterbildungsabschnitte im Logbuch korrigieren/löschen


  • Einwilligungserklärung

    Einwilligungserklärung zum Zweck der Dokumentation der ärztlichen Weiterbildung im elektronischen Logbuch (eLogbuch)

    Aufklärung zur Datenverarbeitung in eLogbuch

    Das elektronische Logbuch (eLogbuch) dient der Dokumentation der ärztlichen Weiterbildung des Weiterzubildenden in elektronischer Form. Hierzu werden die von Ihnen freiwillig vorgenommenen Eintragungen im eLogbuch gespeichert und Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet.

    Es handelt sich hierbei um Stammdaten zu Ihrer Person (Anrede, Titel, Vor- und Nachname), Kontaktdaten (E-Mail-Adresse), Angaben zu Ihrer Mitgliedschaft in einer (Landes-)Ärztekammer (Mitgliedsnummer bei der zuständigen (Landes-)Ärztekammer) und den Benutzernamen.

    Sie können Ihre Logbücher für Ihre Weiterbildungsbefugten und Ihre zuständige (Landes-)Ärztekammer freigeben. Nach Freigabe können Ihre Weiterbildungsbefugten und Ihre zuständige (Landes-)Ärztekammer zum Zweck der Prüfung der Anrechenbarkeit von Leistungen und der Prüfungszulassung auf die Daten Zugriff nehmen und selbst Eintragungen vornehmen.

    Weitere Informationen und Hinweise zum Datenschutz

    Hinweis: In eLogbuch dürfen nur anonymisierte Patientendaten eingestellt werden, es sei denn, die Einwilligung der Patientinnen und Patienten für eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten liegt Ihnen vor.

    Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung

    Mit der nachfolgenden Erklärung willige ich ein, dass personenbezogene Daten zum Zweck der Dokumentation der ärztlichen Weiterbildung im elektronischen Logbuch (eLogbuch) verarbeitet werden dürfen.

    Es ist mir bekannt, dass

    1. ich diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber der Bundesärztekammer (durch Anklicken eines gesonderten Buttons für den Widerruf) widerrufen kann,
    2. mir aus einer Verweigerung oder einem Widerruf der Einwilligung zur Datenverarbeitung keine sonstigen Nachteile erwachsen dürfen.
    Ich bestätige, dass ich die vorstehenden Informationen und die Informationen zum Datenschutz zur Kenntnis genommen und verstanden habe.

  • Datenschutzerklärung
  • Anregungen und Kritik

    Gern können Sie mit Hinweisen und Kritik an die LÄK bzw. die BÄK herantreten. Sofern es sich um Weiterbildungsthemen (Inhalt der Weiterbildungsordnung, Weiterbildungsbefugte, Weiterbildungsstätten usw.) handelt, nehmen Sie bitte direkt mit der LÄK Kontakt auf, in der Sie Ihre Weiterbildung absolvieren bzw. Ihre Prüfung ablegen möchten.

    Kontakt zu den Landesärztekammer

    Sofern es sich um das Design bzw. die Benutzerfreundlichkeit u. ä. der Webanwendung eLogbuch handelt, können Sie sich gern an die BÄK wenden.

    Kontakt zur Bundesärztekammer


  • Demo-Version für Testzwecke

    Für Testzwecke wurde eine Demo-Version veröffentlicht, in der die Dokumentation der Weiterbildung getestet werden kann.

    Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Demo‑Version KEINE Echtdaten erfassen, da die Demo‑Version keine Verbindung zur Live‑Version hat.

    Ausführliche Informationen erhalten Sie über den FAQ

    Demo-Version eLogbuch für Testzwecke


Abkürzungsverzeichnis

ÄK/LÄKÄrztekammer/Landesärztekammer
BÄKBundesärztekammer
WBA
 
Weiterzubildende Ärztin/Weiterzubildender Arzt
WBB
 
Weiterbildungsbefugte Ärztin/Weiterbildungsbefugter Arzt
WBSWeiterbildungsstätte
WB-LÄK    Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in der (Landes-)Ärztekammer

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