Ärztliche Weiterbildung

Ärztliche Weiterbildung beinhaltet das Erlernen spezieller ärztlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten nach abgeschlossenem Studium der Humanmedizin und Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der ärztlichen Tätigkeit. Im Interesse der Patienten werden die in der Ausbildung geprägten ärztlichen Kompetenzen und Haltungen während der Weiterbildung vertieft. Kennzeichnend für die Weiterbildung ist die vertiefende Anwendung ärztlicher Kenntnisse in der Berufsausübung.
Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung zu erhalten.
Die vorgeschriebenen Weiterbildungsinhalte und Weiterbildungszeiten sind Mindestanforderungen. Die Weiterbildungszeiten verlängern sich individuell, wenn Weiterbildungsinhalte in der Mindestzeit nicht erlernt werden können.
Die Weiterbildung wird in angemessen vergüteter hauptberuflicher Ausübung der ärztlichen Tätigkeit an zugelassenen Weiterbildungsstätten durchgeführt. Sie erfolgt unter Anleitung befugter Ärzte in praktischer Tätigkeit und theoretischer Unterweisung sowie teilweise durch die erfolgreiche Teilnahme an anerkannten Kursen.
Die Adressen der weiterbildungsbefugten (bzw. ermächtigten) Ärztinnen und Ärzte sowie der zugelassenen Weiterbildungsstätten erhalten Sie über die Landesärztekammern, die als Körperschaften des Öffentlichen Rechts für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung zuständig sind. Die Bundesärztekammer hält keine bundesweite Auflistung vor, da sich diese Adressen ständig und sehr kurzfristig ändern.
Der Abschluss der zu dokumentierenden Weiterbildung wird auf Grund der von den Weiterbildungsbefugten erstellten Zeugnisse und einer Prüfung beurteilt. Der erfolgreiche Abschluss der Weiterbildung wird durch eine Anerkennungsurkunde bestätigt.
Die Weiterbildungsbezeichnung ist der Nachweis für erworbene Kompetenz. Sie dient der Qualitätssicherung der Patientenversorgung und der Bürgerorientierung.
Für die Anrechnung ärztlicher Tätigkeiten im Ausland auf die Weiterbildung sind die Landesärztekammern zuständig.
Informationen bietet auch der Bereich Internationales der Bundesärztekammer (Merkblatt zur Anerkennung der Weiterbildungszeiten ausländischer Ärztinnen und Ärzte).
Ärztliche Personalanforderungen für die Leistungsgruppen
Welche Weiterbildungsbezeichnungen sind vergleichbar?
Ein Kernelement der Krankenhausreform ist die Planung und Vorhaltevergütung auf Basis von Leistungsgruppen. Die personellen Qualitätskriterien dieser Leistungsgruppen beziehen sich im ärztlichen Bereich auf die aktuelle (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer.
Die aufgeführten Bezeichnungen gelten gemäß § 135e Absatz 4 Nummer 6 SGB V dann als erfüllt, wenn die Ärztin / der Arzt nach landesrechtlichen Vorschriften zum Führen der entsprechenden Bezeichnung oder einer vergleichbaren Bezeichnung berechtigt ist.
Die nachfolgende Tabelle führt auf, welche Bezeichnungen aus früheren Fassungen der MWBO oder aus Weiterbildungsordnungen einzelner Landesärztekammern im Sinne der o.g. gesetzlichen Regelung nach Bewertung der Bundesärztekammer und der Landesärztekammern als vergleichbar einzustufen sind.