Fachlich empfohlene Weiterbildungspläne - FEWP

Mit der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 wurde das Instrument eines fachlich empfohlenen Weiterbildungsplanes neu eingeführt. Gemäß § 2a (8) können in einem von der Ärztekammer fachlich empfohlenen Weiterbildungsplan (FEWP) die in der Weiterbildungsordnung umschriebenen Kompetenzen näher erläutert werden.

Bei den FEWP handelt es sich um unverbindliche Muster, welche von einer federführenden Ärztekammer unter Hinzuziehung von Fachvertretern sukzessive erarbeitet und nach Abstimmung in der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" vom Vorstand der Bundesärztekammer befürwortet wurden.

Es obliegt der jeweiligen Ärztekammer zu entscheiden, ob und ggf. in welcher Form diese Muster in ihrem Kammerbereich übernommen werden.

Sollten Sie Fragen zu einem FEWP haben, wenden Sie sich daher bitte an die (Landes-)Ärztekammer, deren Mitglied Sie sind.


FEWP für die Gebiete (Facharzt- und Schwerpunkt-Weiterbildungen)

Folgende FEWP für die Facharzt- und Schwerpunkt-Weiterbildungen auf Grundlage der MWBO 2018 stehen zur Verfügung, weitere sind in Bearbeitung und werden sukzessive eingestellt:

FEWP für die Zusatz-Weiterbildungen

Folgende FEWP für Zusatz-Weiterbildungen auf Grundlage der MWBO 2018 stehen zur Verfügung, weitere sind in Bearbeitung und werden sukzessive eingestellt:

BetriebsmedizinStand: 08./09.12.2022Flugmedizin Stand 02.05.2022 Gynäkologische Exfoliativ-ZytologieStand: 09./10.12.2021 ImmunologieStand: 12./13.11.2020
InfektiologieStand: 24./25.03.2022IntensivmedizinStand: 08./09.12.2022
Medizinische InformatikStand 02.05.2022MRTStand: 08./09.12.2022Naturheilverfahren Stand: 24./25.03.2022PalliativmedizinStand: 08./09.12.2022
Transplantationsmedizin Stand: 09./10.12.2021