Vestibulär evozierte myogene Potenziale (VEMP), zervikale (cVEMP) und/oder okuläre (oVEMP) Ableitung
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 07.05.2020 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer in seiner 1. Sitzung am 29.10.2019 (Wahlperiode 2019/2023) befürworteten Abrechnungsempfehlungen verabschiedet:
Vestibulär evozierte myogene Potenziale (VEMP),
zervikale (cVEMP) und/oder okuläre (oVEMP) Ableitung,
auch beidseits
analog Nr. 1408 GOÄ „Audioelektroenzephalographische Untersuchung“
Gebühr beim 1,0 / 2,3 / 3,5fachen Satz
Euro 51,76 / 119,05 / 181,16
Die Nr. 1408 GOÄ analog ist neben Nr. 1408 GOÄ berechenbar, sofern unterschiedliche Leistungen vorliegen.
Bei sowohl zervikaler als auch okulärer VEMP-Ableitung in einer Sitzung würde ein ggf. entstandener zeitlicher Mehraufwand ein Überschreiten der Begründungsschwelle gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ – unter ggf. maximaler Ausschöpfung des Gebührenrahmens – rechtfertigen.