Vestibulär evozierte myogene Potenziale (VEMP), zervikale (cVEMP) und/oder okuläre (oVEMP) Ableitung

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat am 07.05.2020 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgenden, vom Ausschuss „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer in seiner 1. Sitzung am 29.10.2019 (Wahlperiode 2019/2023) befürworteten Abrechnungsempfehlungen verabschiedet:

Vestibulär evozierte myogene Potenziale (VEMP),

zervikale (cVEMP) und/oder okuläre (oVEMP) Ableitung,

auch beidseits

analog Nr. 1408 GOÄ  „Audioelektroenzephalographische Untersuchung“

Gebühr beim                   1,0    /       2,3      /      3,5fachen Satz

Euro                                  51,76   /  119,05   /   181,16

Die Nr. 1408 GOÄ analog ist neben Nr. 1408 GOÄ berechenbar, sofern unterschiedliche Leistungen vorliegen.

Bei sowohl zervikaler als auch okulärer VEMP-Ableitung in einer Sitzung würde ein ggf. entstandener zeitlicher Mehraufwand ein Überschreiten der Begründungsschwelle gemäß § 5 Abs. 2 GOÄ – unter ggf. maximaler Ausschöpfung des Gebührenrahmens – rechtfertigen.


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