In den vergangenen Jahren wurden zunehmend die Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes durch die Entwicklung von Wissenschaft, Medizin und Technik, die wachsende Bedeutung des Umwelt- und Verbraucherschutzes sowie die fortschreitende Gesundheits- und Sozialgesetzgebung geprägt.

Dementsprechend erfuhr der öffentliche Gesundheitsdienst zunehmend eine inhaltliche Neu-Orientierung zu einem "aufsuchenden Gesundheits-Service", um alle Zielgruppen - insbesondere auch soziale Randgruppen - zu erreichen.

Neben der ambulanten und stationären Versorgung kommt somit dem öffentlichen Gesundheitsdienst als "dritter Säule" des Gesundheitswesens mit seinen vorrangigen Aufgaben im Bereich der Bevölkerungsmedizin, der Prävention und der Gesundheitsförderung ein besonderer Stellenwert zu.

Die "subsidiären" bzw. "komplementären" Leistungsangebote der Gesundheitsämter - insbesondere in ihren sozialkompensatorischen Funktionen - ergänzen den ambulanten und stationären Bereich zu einem in allen Zweigen zusammenwirkenden Gesundheitswesen.

Folgende Schwerpunkte sind hervorzuheben:

  • Gesundheitsplanung, Gesundheitsberichterstattung, Epidemiologie
  • gesundheitlicher Umweltschutz, Umwelthygiene
  • Seuchenhygiene, Lebensmittelhygiene und -überwachung
  • Sozialmedizin
  • leitende Funktion in der medizinischen Katastrophenhilfe
  • Kinder- und jugendzahnärztlicher Dienst
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Gesundheitserziehung
  • ärztliche und zahnärztliche Begutachtung
  • Medizinaufsicht

    Der Ausbau effizienter und problemgerechter Strukturen sowie eine optimale Aufgabenerfüllung des öffentlichen Gesundheitsdienstes stehen im Vordergrund der Arbeit des Ausschusses "Ärzte im öffentlichen Dienst" der Bundesärztekammer.

    Ein wichtiger Ausgangspunkt bei allen Überlegungen ist die Stellung des Arztes im öffentlichen Gesundheitsdienst nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern vor allem auch in der Beziehung zu den im Krankenhaus und in freier Praxis tätigen Ärztinnen und Ärzten.

    Ärztinnen und Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst handeln im Rahmen ihrer ärztlichen Tätigkeit eigenverantwortlich und können ihre ärztlichen Entscheidungen nicht delegieren. Sie sind nur in Verwaltungsfragen gegenüber dem Träger des öffentlichen Gesundheitsdienstes weisungsgebunden.

    In den ärztlich-medizinischen Entscheidungen besteht kein Weisungsverhältnis. Führt die Aufgabenstellung der Ärztin oder des Arztes in der Gesundheitsverwaltung, die Wahrung öffentlicher Interessen und die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht gegenüber dem Träger zu Konflikten, dann dürfen die Ärztin oder der Arzt nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen sein. Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die über die Amtsverschwiegenheit hinausgehende ärztliche Schweigepflicht uneingeschränkt gewahrt bleibt.

    Gesundheitsamt

    Die Gesundheitsfachbehörden müssen in allen die Gesundheit der Bevölkerung betreffenden Fragen von sich aus Initiativen entwickeln sowie andere Verwaltungsbereiche zu den erforderlichen Schritten veranlassen und entsprechend beraten.

    Bei gesundheitsrelevanten Planungen, Strukturentwicklungen und Gesetzgebungsinitiativen der Landesparlamente und -regierungen sowie der kommunalen Körperschaften (z. B. Landschaftsplanung, Bau und Städteplanung, Umweltschutz u. a.) muss auch die multidisziplinäre Kompetenz der Gesundheitsämter in die entsprechenden Entscheidungsprozesse eingebunden werden.

    Die Gesundheitsfachbehörden müssen darüber hinaus in allen die Gesundheit der Bevölkerung betreffenden Fragen von sich aus Initiativen entwickeln sowie andere Verwaltungsbereiche zu den erforderlichen Schritten veranlassen und entsprechend beraten.

    Gesundheitsberichterstattung

    Die Gesundheitsberichterstattung bildet die Grundlage für die Formulierung von Gesundheitszielen und für die Entwicklung gesundheitspolitischer Prioritäten. Bei dem Aufbau einer effizienten Gesundheitsberichterstattung erwachsen den Gesundheitsämtern besondere Aufgaben.

    Nur diese können alle gesundheitlich relevanten Daten als wesentliche Voraussetzung für die Gesundheitsplanung unter Berücksichtigung der Epidemiologie sammeln.

    Positionspapiere zum Öffentlichen Gesundheitsdienst

    Der Vorstand der Bundesärztekammer hat  die Arbeitsgruppe „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ beauftragt, konzeptionelle Vorschläge zur Aufgabenbeschreibung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) unter Einforderung einer ausreichenden finanziellen Ausstattung zu erarbeiten. Von der Arbeitsgruppe wurde das „Positionspapier der Bundesärztekammer zur Stärkung der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“ erstellt, das der Vorstand der Bundesärztekammer in der Sitzung am 19./20.04.2018 verabschiedet hat. Bund, Länder und Kommunen werden darin nachdrücklich aufgefordert, den veränderten und erweiterten Rahmenbedingungen und Aufgabenprofilen Rechnung zu tragen, indem für eine adäquate finanzielle, materielle und personelle Ausstattung des ÖGD gesorgt wird.