Abrechnungsempfehlung der BÄKzur telemedizinischen Erbringung von Leistungen

im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung vom 09./10.12.2021 (Wahlperiode 2019/2023) die nachfolgende Abrechnungsempfehlung beschlossen:

Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer zur telemedizinischen Erbringung von Leistungen im Rahmen der Behandlung von psychischen Erkrankungen