Personalvorgaben für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus (ÄPS-BÄK)
Die Arbeitsgruppe „Personalvorgaben für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus“ der BÄK entwickelt ein fachübergreifendes Instrument, das Ärztinnen und Ärzte als Grundlage für die Personalplanung dienen und im Diskurs mit nichtärztlichen Entscheidungsträgern unterstützen soll.

Aus ärztlicher Perspektive ist entscheidend, dass nicht nur die Tätigkeiten der direkten Patientenversorgung abgebildet werden. Ein Instrument zur Personalbemessung muss darüber hinaus auch die weiteren ärztlichen Aufgaben und Pflichten im Blick haben.
Dazu zählen gesetzliche und regulative Beauftragungen, Qualitätssicherung, Führungsaufgaben, Tätigkeiten im Rahmen von Weiterbildung, Fortbildung und Ausbildung, Kommunikation und Networking, Administration, Organisation und Dokumentation sowie ärztliche Tätigkeiten im Rahmen der Versorgung besonderer versorgungsaufwändiger Patientengruppen.
Weiterführende Informationen
Ärztliches Personal: Endlich echten Bedarf ermitteln
Deutsches Ärzteblatt | Jg. 119 | Heft 22–23 | 7. Juni 2022
BÄK: Kalkulationstool soll tatsächlichen ärztlichen Personalbedarf ermitteln
Wie hilft Ihr Personalbemessungstool den Klinikärzten, Dr. Johna? [Podcast]