Abrechnung der Triggerpunktbehandlung mit Hochfrequenz-Stimulation (Transkutane Reizstrombehandlung)

analog Nr. 551 GOÄ.

Das Verfahren ist nicht mit der deutlich aufwendigeren und ausschließlich von Ärzten erbringbaren (also nicht auf Nichtärzte delegierbaren) radialen Stoßwellentherapie vergleichbar.


Deutsches Ärzteblatt 109, Heft 49 (07.12.2012), Seite A-2483