Orthopädische Indikationen: "Aus" für die extrakorporale Stoßwellentherapie?

Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 10 (08.03.2002), Seite A-661

Die Änderung der Analogbewertung der extrakorporalen Stoßwellentherapie (ESWT) bei orthopädischen Indikationen (von 6000 Punkten analog Nr. 1860 GOÄ auf 1480 Punkte analog Nr. 1800 GOÄ) hat einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. In Vergessenheit scheint geraten zu sein, dass die alte Abrechnungsempfehlung wegen mangelnder Erfahrung bei Einführung des Verfahrens in die Orthopädie zunächst an einer Gebührenposition orientiert wurde, die wenigstens der "Art" nach vergleichbar erschien. Die Stoßwellenlithotripsie nach Nr. 1860 GOÄ stellt jedoch eine Komplexleistung dar (einschließlich Probeortung, Feinkontrolle und Röntgenkontrolle), und niemand dürfte bestreiten, dass sich die Stoßwellenbehandlung eines Tennisellenbogens deutlich vom Gesamtaufwand einer Stoßwellenlithotripsie von Nierensteinen unterscheidet.

Inzwischen hat sich ein typisches orthopädisches Indikationsspektrum für die ESWT entwickelt (Fersensporn, Kalkschulter und anderes), die Preise für spezielle "orthopädische" ESWT-Geräte sinken, konkurrierende Techniken (radiale Stoßwellentherapie) kommen zum Zuge - dies allein wäre Grund genug gewesen, die empfohlene Analogbewertung mit seinerzeit 684 DM (zum Einfachsatz) je Sitzung zu überdenken. Ausschlaggebend war jedoch die Notwendigkeit, die alte, "provisorische" Empfehlung in das Gesamtgefüge der GOÄ einpassen zu müssen.

Die inzwischen von der Bundesärztekammer, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V., Köln, gemeinsam beschlossenen Analogbewertungen stellen eine verlässliche Richtschnur für die Bewertungsfindung einer konsensfähigen Abrechnungsempfehlung dar.

So wurde beispielsweise die weiterführende sonographische Fetaldiagnostik, bei der es sich um eine außerordentlich zeitintensive und investitionsträchtige Leistung handelt, Anfang 2001 deutlich unter 6000 Punkten bewertet (216,60 DM zum Einfachsatz).

Durch die Bewertungskorrektur hat die Bundesärztekammer die ESWT zur Behandlung orthopädischer Erkrankungen nicht - wie unterstellt - als "unwissenschaftlich" abgestempelt. Dennoch stehen Fragen zu Wirkungsweise und therapeutischem Nutzen offen. Auch wären bei den infrage kommenden Indikationen (zum Beispiel Tennisellenbogen) Vergleichsstudien zur radialen Stoßwellentherapie wünschenswert.

Die Bundesärztekammer befürwortet alle Bemühungen, die zu einer Validierung der ESWT beitragen, wie beispielsweise die Multicenterstudie zur ESWT bei Fersensporn im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie e.V. Außerdem hat die Bundesärztekammer darauf hingewiesen, dass bei der ESWT von Pseudarthrosen die Berechnung des höchsten Steigerungsfaktors und sogar darüber hinaus gerechtfertigt ist. Selbst für die zeitaufwendige, schwierige Behandlung einer Pseudarthrose dürfte der aktuelle Beschluss zur Analogbewertung der ESWT deshalb kein "Aus" bedeuten.

Dr. med. Regina Klakow-Franck
(in: Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 10 (08.03.2002), Seite A-661)