Isolierte Seitenastexstirpation nach Nr. 2890 GOÄ neben Nrn. 2882 und 2883 GOÄ

Nr. 2890 GOÄ (Isolierte Seitenastexstirpation...) ist nicht neben Nr. 2883 (Crossektomie... und Exstirpation mehrerer Seitenäste) berechenbar.

Wird jedoch eine isolierte Seitenastexstirpation (ohne Crossektomie) am anderen Bein durchgeführt, so ist dafür Nr. 2890 GOÄ auch in einer Sitzung neben Nr. 2883 berechnungsfähig.

Zur Klarstellung der besonderen Verhältnisse sollte in der Rechnung dokumentiert werden, daß die Leistung nach der Nr. 2890 GOÄ an einem anderen Bein als die Leistung nach Nr. 2883 GOÄ erfolgte.