Abweichende Honorarvereinbarungen sowie Anwendung höherer Steigerungsfaktoren

Hinweise der Bundesärztekammer

Die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte schreitet voran. Von Seiten des Bundesgesundheitsministeriums soll ein entsprechender Referentenentwurf für eine neue GOÄ zum Jahreswechsel 2026/2027 vorliegen. Im Anschluss daran soll das notwendige Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren eingeleitet werden. Ein Inkrafttreten einer neuen GOÄ zum 01.01.2028 erscheint vor diesem Hintergrund realistisch. 

Bis zum Inkrafttreten einer neuen GOÄ gilt die veraltete, vorwiegend aus dem Jahr 1996 stammende GOÄ uneingeschränkt fort. Daher können viele moderne Untersuchungs- und Behandlungsverfahren nur auf dem Umweg von Analogbewertungen berechnet werden. Dies führt bei Patientinnen und Patienten, Krankenversicherern, Beihilfe und Ärzteschaft zu Verunsicherungen, unnötigen Rechtsstreitigkeiten und Bürokratie. Hinzu kommt, dass die sprechende Medizin völlig unzureichend abgebildet ist. 

Die Bundesärztekammer hat deswegen im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern Hinweise und Erläuterungen zur privatärztlichen Abrechnung von speziellen zuwendungsintensiven Arztleistungen und zu abweichenden Honorarvereinbarungen erarbeitet.