Bielefeld Vorsitzender des Ausschusses „Gebührenordnung“ der Bundesärztekammer IV. Änderung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä (Fernbehandlung) Referent: San.-Rat Dr. med. Josef Mischo, Saarbrücken Vorsitzender der Berufsor
Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB a) Allgemeine Aussprache b) Änderung des § 16 MBO-Ä Referenten: Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, Berlin Vorsitzender des Ausschusses für ethische und m
beseitigen, um mehr Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen. Nach der (Muster-)Berufsordnung (MBO) und den darauf fußenden Berufsordnungen der Landesärztekammern zählt es zu den gesetzlich begründeten [...] Dabei ist er dazu verpflichtet, auf die…
Ärztinnen und Ärzte Synopse über Änderungen der MBO-Ä durch Beschlüsse des 130. Deutschen Ärztetages 2026 (Stand: 13.05.2026) Synopse über Änderungen des § 7 Abs. 4 MBO-Ä – Fernbehandlung durch Beschluss des Vorstands [...] (Stand: 21.03.2018) Synopse über…
Gesundheit stehen in § 1 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä). Die Berufsordnung beinhaltet das Recht eines jeden Menschen auf eine vorurteilsfreie Versorgung
Forschungsvorhaben gemäß der (Muster-)Berufsordnung für in Deutschland tätige Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen. Für multizentrische medizinische Studien soll ein einziges Votum einer nach Landesrecht
dem Nachweis der Fortbildung. Ferner ist auf § 4 der (Muster-)Berufsordnung der Bundesärztekammer (MBO-Ä) bzw. auf die entsprechenden Regelungen in den Berufsordnungen der Ärztekammern hinzuweisen. Danach [...] der BÄK vom 14.10.2022 (Muster-)Berufsordnung…
ärztliche Beruf ist [...] seiner Natur nach ein freier Beruf." (§ 1 Abs. 2 BOÄ und § 1 Abs. 1 S. 2 und 3 MBO-Ä) Ärztinnen und Ärzte üben unabhängig von Stellung und Ort der ärztlichen Tätigkeit einen freien Beruf
Gesundheit stehen in § 1 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä). Die Berufsordnung beinhaltet das Recht eines jeden Menschen auf eine vorurteilsfreie Versorgung
(Muster)-Berufsordnung (MBO-Ä) heißt es hierzu entsprechend, dass es Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte ist, das Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen (§ 1 Abs. 2 MBO-Ä). Die Hausarzt- und die
Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä - Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung Berlin, 10.12.2020 Bekanntmachung der Hinweise und Erläuterungen zu § 7 Abs. 4 MBO-Ä Deutsches Ärzteblatt, Stand:11
Abs. 4 MBO-Ä – Behandlung im persönlichen Kontakt und Fernbehandlung“ geben in ihrer überarbeiteten Fassung einen Überblick über den Regelungszweck und die Auslegung der Vorschrift des § 7 Abs. 4 MBO-Ä. Seit [...] Überarbeitung der Hinweise und Erläuterungen…
Vote“) Gemeinsamer Verfahrensvorschlag zur Harmonisierung der berufsrechtlichen Beratung gemäß § 15 MBO-Ä von BÄK und AKEK Berlin, 14.01.2025 Pressemitteilung "Eine Studie – ein Votum: Einheitliches Verfahren [...] vom 16./17.01.2020 Verfahrensvorschlag zur…
die Lockerung des Verbotes der reinen Fernbehandlung ausgesprochen (TOP IV Änderung des § 7 Abs. 4 MBO-Ä - Fernbehandlung). Demnach sieht die (Muster-)Berufsordnung der Ärzte künftig in § 7 Abs. 4 vor, [...] ist. In einer eigens eingerichteten Arbeitsgruppe…