Steigerungsfaktor bei Abzug der Eröffnungsleistung

Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer

Die mancherorts vertretene Empfehlung, bei Leistungen, deren Bewertung nach Abzug der Eröffnungsleistung ein zu geringes Honorar ergeben, die Leistung mit "normalem" Multiplikator (z. B. 2,3fach) zu berechnen und die Eröffnungsleistung nur mit dem Einfachsatz abzuziehen, wird als nicht sachgerecht beurteilt. Durch die o. a. Beschlußfassung zu Nr. 31 entbehrt sie darüber hinaus der Grundlage (deutlich differenzierte Bewertung zwischen Eingriffen und Eröffnungsleistung).


Beschluss des "Zentralen Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer
Stand: 07.10.1999
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 40 (08.10.1999), S. A2539 - A2542