Analogverzeichnis

Um Ärzten, Patienten und Kostenträgern Hilfestellung bei der Analogabrechnung zu geben, hat die Bundesärztekammer ein "Verzeichnis der Analogen Bewertungen der Bundesärztekammer" veröffentlicht.

Das Analogverzeichnis der Bundesärztekammer hat Positionen aufgegriffen, die entweder bei der Bundesärztekammer besonders häufig angefragt werden oder von besonderer qualitativer Bedeutung sind. Da das Analogverzeichnis der Bundesärztekammer ausgiebig mit Sachverständigen beraten und vor Veröffentlichung mit dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesinnenministerium und dem Verband der privaten Krankenversicherungen abgestimmt wird, ist es, ohne dass es die Rechtsverbindlichkeit des Verordnungstextes oder der höherinstanzlichen Rechtsprechung hat, faktisch die GOÄ ergänzend. Nach dem Analogverzeichnis der Bundesärztekammer abgerechnete Positionen werden praktisch von allen Kostenträgern akzeptiert. Ein Arzt, der zu einer im Analogverzeichnis der Bundesärztekammer enthaltenen Position eine andere Analogabrechnung vornimmt, hat in der Diskussion oder gar vor Gericht wegen des dahinterstehenden Sachverstandes nur schwerlich Aussicht auf Erfolg.