In der GOÄ fehlende EBM-Leistungen

Da der EBM häufiger aktualisiert wird als die GOÄ, sucht man diese EBM-Leistungen oft vergebens in der GOÄ. In diesem Fall muss ebenfalls sorgfältig geprüft werden, ob die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Oft handelt es sich nur um eine Modifikation einer in der GOÄ enthaltenen Leistung. Da der EBM keinen Steigerungsfaktor kennt, werden im EBM auch Modifikationen einer Leistung als selbständige Positionen aufgenommen, besonders häufig jedoch in Form von Zuschlägen, Beispiel: bei der neuen GOP im EBM.