Gebührenordnung für Ärzte: Zielleistung kontra Analogbewertung Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 6 (08.02.2002), Seite A-384 Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Novellierung der Amtlichen Gebühr
Standardtarif - geringer Zuspruch Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 46 (14.11.2003), Seite A-3046 Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist unter den derzeitigen Rahmenbedingungen in der
Labor (1) - versenden und berechnen? Deutsches Ärzteblatt 102, Heft 10 (11.03.2005), Seite A-689 Die Allgemeinen Bestimmungen zum Labor (Abschnitt M) der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enth
Mit der GOÄ am Krankenbett Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 21 (23.05.2003), Seite A-1464 Seit Neufassung des § 22 Abs. 2 der Bundespflegesatzverordnung (BPflV) vom 1. Januar 1995 ist der Patient vor Ab
Persönliche Leistungserbringung Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 26 (28.06.2002), Seite A-1847 Im Rahmen der Teilnovellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte im Jahr 1996 wurde der Begriff der "e
Abweichende Honorarvereinbarung Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 45 (08.11.2002), Seite A-3043 Im Gegenzug zur breiteren Auffächerung des Leistungsverzeichnisses (von 1000 auf 2400 Gebührenpositionen) wu
Abdingung der Gebührenordnung Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 23 (04.06.2004), Seite A-1693 Bis 1982 war eine komplette Abdingung der privatärztlichen Gebührenordnung möglich. So konnten zum Beispiel o
Problematische Analogbewertungen - Rahmenbedingungen - Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 11 (14.03.2003), Seite A-726 Gemäß § 6 Abs. 2 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dürfen nur Leistungen, "die in das G
Operative Rekonstruktion der Arteria carotis externa nach Nr. 2820 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Zentrale Konsultations
Abzug von Eröffnungsleistung nicht notwendig bei Carotischirurgie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Zentrale Konsultationsaussc
Nr. 2808 GOÄ neben Bypass-OP Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 2808 GOÄ (operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz) ist bei
Berechnung Nr. 3067 GOÄ im Rahmen einer Herzoperation Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 3067 GOÄ (Myokardbiopsie unter Freilegu
Berechnung Nr. 3090 GOÄ neben den Nrn. 3088 oder 3089 Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Im Rahmen der Bypass-Operation (Nrn. 3088/3
Nr. 627 oder Nr. 629 neben Nr. 3060 Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Wird beim Abschluß der Operation ein Linksherzkatheter zur Dr
Abzug der Eröffnungsleistung Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Angesichts der Allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt "L" der GOÄ si
Allgemeines Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Besonders bei herzchirurgischen Leistungen tritt zutage, daß die Verstärkung des Ziel
Berechnung Nrn. 2826 GOÄ oder 3079 für die "Anulusentkalkung" Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für die Entkalkung des Klappenringe
Nr. 5345 GOÄ (PTA) für die Aufdehnung der Arteria mammaria Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Aufdehnung der Arteria mammaria mi
Berechnung Nr. 2801 GOÄ neben Nrn. 3050, 3054 Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Berechnung der Nr. 2801 GOÄ (Freilegung und/ode
Beseitigung einer distal des Bypasses gelegenen Stenose bzw. operative Behandlung des Conduits Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer In
Implantation eines Biocompound-Grafts Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Da diese Methode noch nicht allgemein verbreitet ist, ist e
Nr. 791 analog für die Anwendung des Cell-Savers Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Eigenständigkeit der ärztlichen Leistung bei
Nr. 2970 (Pleuradrainage) und/oder Nr. 3012 (Drainage des Mediastinums) neben Herzoperationen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für
Berechnung Nr. 650 GOÄ (EKG) intraoperativ durch den Operateur Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Berechnung der Nr. 650 (EKG) i
Nrn. 630 oder 631 für die Intraoperative Elektrodenversorgung, ggf. mit Testung und Probestimulation Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekam
Steigerungsfaktor bei Abzug der Eröffnungsleistung Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die mancherorts vertretene Empfehlung, bei Lei
Berechnung der Excision der alten Narbe bei Re-Operationen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Berechnung der Excision der alten
Flußmessung(en) im Rahmen von Bypass-Operationen (Nr. 2805 GOÄ) Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Neben den intraoperativen Funktio
Freilegung der Arteria mammaria neben Bypass-OP Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Bei etwa 55 % der Operationen wird ein arterielle
Nr. 3055 GOÄ für die Überwachung der Herz-Lungen-Maschine Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die technische Überwachung der HLM erfo
Nr. 430 analog für das elektrisch induzierte Kammerflimmern neben Nr. 3089 Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für die Kardioplegie i
Nr. 627 GOÄ (Linksherzkatheterismus) intraoperativ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 627 GOÄ (Linksherzkatheterismus) - gleiche
Berechnung der Mammaria-Verpflanzung Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für die Mammaria-Verpflanzung ist Nr. 2809 GOÄ (Naht eines v
Mehrkammersysteme Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Ansatz der Nr. 631 GOÄ ist nur einmal möglich, auch bei Mehrkammersystemen.
Berechenbarkeit der Myektomie als eigenständige Leistung im Rahmen anderer herzchirurgischer Operationen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärzt
Nr. 679 oder 680 GOÄ neben Nr. 402 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Neben Nr. 402 GOÄ (Zuschlag zu sonographischen Leistungen
Erhöhte Steigerungsfaktoren bei herzchirurgischen Leistungen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der mancherorts zu beobachtende "sch
Nr. 2920 (thorakale Sympathektomie, 2000 Punkte) neben Nr. 3089 für "Eingriffe am sympathischen Nervensystem paraaortal, um die Spasmusbereitschaft der Koronararterien zu beeinflussen" Beschlüsse des
Berechenbarkeit der Thymusresektion als eigenständige operative Leistung nach Nr. 3011 analog Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die
Mehrfachansatz Nr. 2808 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 2808 GOÄ (operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz) ist für
Verdrahtung des Sternums Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für die Verdrahtung des Sternums bei Abschluß der Operation kann Nr. 235
Berechnung Nr. 3065 oder 3066 GOÄ für das Lösen von Verwachsungen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 3065 GOÄ (Operation am Peri
Nr. A 1006 Analogbewertung der weiterführenden sonographischen Fetaldiagnostik (gültig bis 19.01.2006) Gezielte weiterführende differenzialdiagnostische sonographische Abklärung bei aufgrund einer Unt
Nr. A 1007 Analogbewertung der weiterführenden sonographischen Fetaldiagnostik (gültig bis 19.01.2006) Farbkodierte Doppler-echokardiographische Untersuchung eines Fetus einschließlich Bilddokumentati
Nr. A 1008 Analogbewertung der weiterführenden sonographischen Fetaldiagnostik (gültig bis 19.01.2006) Weiterführende differenzialdiagnostische sonographische Abklärung des fetomaternalen Gefäßsystems
Operation an der Nasenmuschel Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 1)Turbinoplastik analog Nr. 2382, Nr. 2250 nicht neben Nr. 1438 Ein
Operationen am Nasenseptum Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 2 a) Nr. 1438 oder Nr. 2382 analog neben Nr. 1448 Bei gegebener medizi
Tonsillektomie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 8) Nrn. 1499/1500 Die Exzision von hyperplastischem Tonsillen-Gewebe aus dem Berei
Tympanoplastik/Otosklerose-Operation Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 9) Nr. 2253 analog neben Nrn. 1610/1613/1614 Wird zum Versch
A 5830 Programmierung des Multileafkollimators Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenor
A 5860 Einzeitig stereotaktische Bestrahlung benigner Tumoren Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Zentrale Konsultationsausschuss
A 5863 Bestrahlungsplanung für eine stereotaktisch fraktionierte Strahlentherapie benigner Tumoren (alle) und maligner Tumoren (Kinder) Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenor
A 5864 Bestrahlung benigner Tumoren (alle) und maligner Tumoren (Kinder) mittels stereotaktisch fraktionierter Strahlentherapie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfr
A 5865 Bestrahlungsplanung für eine stereotaktisch fraktionierte Strahlentherapie maligner Tumoren (Erwachsene) Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bun
A 5866 Bestrahlung maligner Tumoren (Erwachsene) mittels stereotaktisch fraktionierter Strahlentherapie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärzte
Definition Zielvolumen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bun
Transurethral-endoskopische intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer A 1861 Transurethrale end
Perkutane intrakorporale Nierensteinzertrümmerung Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer A 1862 Perkutane Nephrolitholapaxie (PNL oderPC
Endopyelotomie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer A 1863 Transurethrale oder Perkutane Endopyelotomie Transurethrale Endopyelotomie,
Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion mit Entfernung der Lymphknoten ohne Neurolyse Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebühren
Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion mit Entfernung der Lymphknoten mit Neurolyse Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebühreno
Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion ohne Entfernung der Lymphknoten ohne Neurolyse Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebühre
Radikale Prostatektomie mit Rekonstruktion des Blasenhalses sowie der Schließmuskelfunktion ohne Entfernung der Lymphknoten mit Neurolyse Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebühren
Organerhaltende Nierenzellkarzinomentfernung ohne Entfernung der regionären Lymphknoten Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer A 1880 Or
Organerhaltende Nierenzellkarzinomentfernung mit Entfernung der regionären Lymphknoten Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer A 1881 Org
Diagnostische Fluoreszenzendoskopie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer A 1890 Fluoreszenzendoskopie bei Urothelkarzinom, einschließl
Radikale Nephrektomie bei Nierenzellkarzinom Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Bei einer über das regionäre Lymphabstromgebiet (nac
Berechnung mikrochirurgischer Operationstechnik bei phlebochirurgischen Eingriffen Die Berechnung mit einem Analogabgriff ist nicht möglich, die besonderen Umstände der Leistungserbringung sind nur üb
Berechnung der pedographischen Druckverteilungsmessung Berechenbar mit Nr. 652 GOÄ analog. Anmerkung: Der Beschluß bezieht sich auf das Verfahren der Abnahme sehr vieler (etwa 1000) Meßpunkte während
Berechnung der orthopädischen Stoßwellenbehandlung Für die Berechnung der orthopädischen Stoßwellentherapie kann nur Nr. 1860 GOÄ (Stoßwellenlithotripsie) analog herangezogen werden. Nr. 1860 GOÄ ist
Isolierte Seitenastexstirpation nach Nr. 2890 GOÄ neben Nrn. 2882 und 2883 GOÄ Nr. 2890 GOÄ (Isolierte Seitenastexstirpation . . .) ist nicht neben Nr. 2883 (Crossektomie . . . und Exstirpation mehrer
Analoge Bewertung – Grundsätzliches und Spezielles Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 10 (09.03.2007), Seite A-680 Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält in § 6 Absatz 2 ein Selbstergänzungs
Zweifachberechnung Nr. 2755 GOÄ bei Schilddrüsenoperation Nr. 2755 GOÄ ist zutreffend für die Teilresektion von Adenomen der Schilddrüse beziehungsweise die einseitige subtotale Strumaresektion. Bei d
Gebührenrahmen in Gefahr? Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 13 (28.03.2003), Seite A-8689 "Gebührenrahmen" bedeutet nach der amtlichen Definition "Rahmen zwischen dem Einfachsatz und Höchstsatz". "Regels
Gebührenrahmen im Krankenhaus (3) Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 46 (12.11.2004), Seite A-3126 Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält drei verschiedene Gebührenrahmen: "ärztlich" (§ 5 Ab
Grundsätzliches zum Gebührenrahmen (1) Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 42 (15.10.2004), Seite A-2840 Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enthält drei verschiedene Gebührenrahmen. Die gängigen
Korrekte Darstellung einer Analogen Bewertung Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 36 (07.09.2007), Seite A-2456 Die korrekte Darstellung einer Analogen Bewertung nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzt
Besuchsgebühr für Anästhesisten Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 46 (16.11.2007), Seite A-3212 Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht für den (Haus-) Besuch unter anderem die Nr. 50 GOÄ „Bes
Reiseentschädigung gilt nur für den Arzt (Deutsches Ärzteblatt 105; Heft 6 (08.02.2008), Seite A-296) § 7 der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Art von Entschädigungen auf, die dem A
Analoge Bewertung – künstliche Gebührennummer? Deutsches Ärzteblatt 105, Heft 12 (21.03.2008), S. A-652 Die korrekte Darstellung einer analogen Bewertung nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (
Ein erneuter Schlag ins Kontor Bundesgerichtshof erweitert Honorarminderungspflicht auch auf externe konsiliarärztliche Leistungen. Deutsches Ärzteblatt 99, 30 (26.07.2002), S. A-2005 Der Bundesgerich
Basistarif: „Tarif unter Beobachtungspflicht“ Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 33 (14.08.2009), S. A-1636 Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes wurden die privaten Krankenversicherungs(PKV)-Unt
Wegegeld und Reiseentschädigung bei mehreren Besuchen Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 23 | 8. Juni 2018 Wegegeld und Reiseentschädigung bei mehreren Besuchen Mehr Informationen Wegegeld und Reis
Persönliche Leistungserbringung in der Chefarztambulanz Deutsches Ärzteblatt 109, Heft 29-30 (23.07.2012), S.A-1520 Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 GOÄ darf der Arzt nur für eigene Leistungen liquidieren. Als
reichen. Starke Beachtung erfährt dabei häufig die Nutzung sogenannter Routinedaten (in der Regel Abrechnungsdaten der Krankenkassen) als Alternative zu eigens für Qualitätssicherungszwecke erhobenen Daten.
r zielt im Interesse aller Beteiligten - Patient, Arzt und Kostenerstatter - mit seinen Abrechnungsempfehlungen ab auf eine Differenzierung in Teilleistungen, die als unselbstständige Teilschritte unter
Laborarzt. Das Landgericht Regensburg hat in diesem Jahr in einem besonders schweren Fall von Abrechnungsbetrug entschieden (siehe Urteil vom 28. Mai 2003, Az.: 2 KLs 103 Js 5189/2000). Die dabei in Rede
sowie spezieller Verfahren, wie Spektral-, Signal- oder Bildanalyse: Analogbewertung entfällt, Abrechnung über die Nrn. 410 plus, ggf. 420. AA 0063: Muster-elektroretinographische Untersuchung: Analogbewertung
tellen, hat nach abschließender Beratung am 16. 6. 2005 folgende Neufassung der Beschlüsse zur Abrechnung der weiterführenden sonographischen Fetaldiagnostik gefasst, bei denen nunmehr die Ausschlüsse
Lymphabflussgebiet der Axilla bestrahlt, so handelt es sich um zwei Zielvolumina, die jeweils zur Abrechnung der Nrn. 5836 GOÄ (und ggf. 5837 GOÄ) führen. Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebühren
abgestimmte therapeutische Maßnahme unter ärztlicher Anleitung handelt. In diesem Fall ist die Abrechnung der GOÄ-Nr. 842 analog für die Diagnostik vor Beginn der Behandlungsserie (zwischen zehn und 25
Behandlung von orthopädischen Krankheitsbildern zu erwähnen. Abweichend von der aktuellen Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer (analog nach Nr. 1800, 1 480 Punkte, vgl. Bekanntgabe im Deutschen
und in den Arztpraxen auf Hochtouren, mit dem Ergebnis, dass kurzfristig GOÄ-Broschüren und Abrechnungsprogramme mit unterschiedlichen Euro-Endpreisen für gleiche Leistungen herausgegeben wurden. Auch wenn
unter anderem auch gegeben im Fall der Videosystem-gestützten Untersuchung von Muttermalen (Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer: analog Nr. 612), die im Vergleich zur Auflichtdermatoskopie nach Nr
als einfache. Dies ermöglicht im Prinzip eine flexible Rechnungslegung, in der tagtäglichen Abrechnungspraxis hat sich jedoch aus verschiedenen Gründen eine schematische Vorgehensweise eingebürgert. In
Umstände bei der Ausführung besonders waren, obliegt immer dem behandelnden Arzt. Die Begründung der Abrechnung über dem Mittelwert muss nach § 5 Abs. 2 auf die einzelne Leistung bezogen sein. Diese Forderung