Ultraschall-Leistungen Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 43 (25.10.2002), Seite A-2881 Bei der Teilnovellierung der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) von 1996 sollten unter anderen die sonographis
Wortlaut beachten - auch bei Abrechnungsempfehlungen Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 50 (12.12.2003), Seite A-3332 2001 veröffentlichte der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen be
Orthopädische Indikationen: "Aus" für die extrakorporale Stoßwellentherapie? Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 10 (08.03.2002), Seite A-661 Die Änderung der Analogbewertung der extrakorporalen Stoßwellent
Gleichartig oder gleichwertig (II) Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 42 (17.10.2003), Seite A-2747 Am 14. April 2003 veröffentlichte die gemeinsame Health Technology Assessment-Arbeitsgruppe von Bundesär
Digitale Diagnostik: Neue Leistungen auf dem Weg zur Analogbewertung Deutsches Ärzteblatt 98, Heft 50 (14.12.2001), Seite A-3391 Computer-Technologien sind aus der Medizin nicht mehr wegzudenken. In d
Nr. 2113 neben Nr. 2151: Trendwende im Zielleistungsstreit? Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 23 (06.06.2003), Seite A-1629 Von der Neufassung des § 4 Abs. 2 a GOÄ im Jahr 1996 hatte sich der Verordnungs
Urteile zum Zielleistungsproblem Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 27 (02.07.2004), Seite A-1995 Die operativen Fachgebiete sind und bleiben die Sorgenkinder der GOÄ-Auslegung. Da im Zuge der letzten Tei
Selbstständige Leistungen nebeneinander Deutsches Ärzteblatt 99, 31-32 (05.08.2002), Seite A-2131 Das Gebührenverzeichnis der Amtlichen Gebührenordung für Ärzte (GOÄ) ist ein Katalog von einfacheren u
Laborleistungen: Persönliche Leistungserbringung - MIII / MIV - Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 48 (28.11.2003), Seite A-3191 Mit Anlehnung an die Regelungen im vertragsärztlichen EBM wird seit der let
Labor (1) - versenden und berechnen? Deutsches Ärzteblatt 102, Heft 10 (11.03.2005), Seite A-689 Die Allgemeinen Bestimmungen zum Labor (Abschnitt M) der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) enth
Fachfremdheit von Leistungen - auch in der GOÄ? Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 25 (20.06.2003), Seite A-1765 In der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) werden nichtgebietsbezogene Sonderleistung
Abdingung der Gebührenordnung Deutsches Ärzteblatt 101, Heft 23 (04.06.2004), Seite A-1693 Bis 1982 war eine komplette Abdingung der privatärztlichen Gebührenordnung möglich. So konnten zum Beispiel o
Abrechnungsempfehlungen: Rechtsverbindlich Deutsches Ärzteblatt 99, Heft 16 (19.04.2002), Seite A-1112 Obwohl für den Interessenausgleich zwischen 7,5 Millionen Privatpatienten und 295 000 Ärzten in d
Leistungslegenden (1) - und, sowie, mit, einschließlich - ggf. einschließlich - oder - Deutsches Ärzteblatt 102, Heft 1-2 (10.01.2005), Seite A-69 Die Leistungslegenden in der GOÄ sind manchmal schwie
Leistungslegende (2) - und/oder - insgesamt - (auch) in mehreren Sitzungen Deutsches Ärzteblatt 102, Heft 4 (28.01.2005), Seite A-230 Die Leistungslegenden in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (
Rechtsrelevant versus rechtsverbindlich Deutsches Ärzteblatt 103, Heft 11 (17.03.2006), Seite A-719 Im Rahmen der Rechnungsstellung nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wird immer wieder
Problematische Analogbewertungen - Rahmenbedingungen - Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 11 (14.03.2003), Seite A-726 Gemäß § 6 Abs. 2 Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) dürfen nur Leistungen, "die in das G
Analoge Bewertung: Gleichartig oder gleichwertig? Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 38 (19.09.2003), Seite A-2465 Die vom Ausschuss "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer empfohlenen Analogbewertungen n
Beschluss zur Netzimplantation in der Hernienchirurgie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Zentrale Konsultationsausschuss für Ge
Operative Rekonstruktion der Arteria carotis externa nach Nr. 2820 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Zentrale Konsultations
Abzug von Eröffnungsleistung nicht notwendig bei Carotischirurgie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Zentrale Konsultationsaussc
Nr. 2808 GOÄ neben Bypass-OP Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 2808 GOÄ (operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz) ist bei
Berechnung Nr. 3067 GOÄ im Rahmen einer Herzoperation Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 3067 GOÄ (Myokardbiopsie unter Freilegu
Berechnung Nr. 3090 GOÄ neben den Nrn. 3088 oder 3089 Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Im Rahmen der Bypass-Operation (Nrn. 3088/3
Nr. 627 oder Nr. 629 neben Nr. 3060 Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Wird beim Abschluß der Operation ein Linksherzkatheter zur Dr
Abzug der Eröffnungsleistung Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Angesichts der Allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt "L" der GOÄ si
Berechnung Nrn. 2826 GOÄ oder 3079 für die "Anulusentkalkung" Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für die Entkalkung des Klappenringe
Nr. 5345 GOÄ (PTA) für die Aufdehnung der Arteria mammaria Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Aufdehnung der Arteria mammaria mi
Beseitigung einer distal des Bypasses gelegenen Stenose bzw. operative Behandlung des Conduits Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer In
Berechnung Nr. 2801 GOÄ neben Nrn. 3050, 3054 Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Berechnung der Nr. 2801 GOÄ (Freilegung und/ode
Implantation eines Biocompound-Grafts Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Da diese Methode noch nicht allgemein verbreitet ist, ist e
Nr. 2970 (Pleuradrainage) und/oder Nr. 3012 (Drainage des Mediastinums) neben Herzoperationen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für
Nrn. 630 oder 631 für die Intraoperative Elektrodenversorgung, ggf. mit Testung und Probestimulation Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekam
Berechnung Nr. 650 GOÄ (EKG) intraoperativ durch den Operateur Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Berechnung der Nr. 650 (EKG) i
Steigerungsfaktor bei Abzug der Eröffnungsleistung Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die mancherorts vertretene Empfehlung, bei Lei
Berechnung der Excision der alten Narbe bei Re-Operationen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Berechnung der Excision der alten
Flußmessung(en) im Rahmen von Bypass-Operationen (Nr. 2805 GOÄ) Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Neben den intraoperativen Funktio
Freilegung der Arteria mammaria neben Bypass-OP Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Bei etwa 55 % der Operationen wird ein arterielle
Nr. 430 analog für das elektrisch induzierte Kammerflimmern neben Nr. 3089 Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für die Kardioplegie i
Nr. 627 GOÄ (Linksherzkatheterismus) intraoperativ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 627 GOÄ (Linksherzkatheterismus) - gleiche
Berechnung der Mammaria-Verpflanzung Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für die Mammaria-Verpflanzung ist Nr. 2809 GOÄ (Naht eines v
Mehrkammersysteme Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der Ansatz der Nr. 631 GOÄ ist nur einmal möglich, auch bei Mehrkammersystemen.
Berechenbarkeit der Myektomie als eigenständige Leistung im Rahmen anderer herzchirurgischer Operationen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärzt
Nr. 679 oder 680 GOÄ neben Nr. 402 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Neben Nr. 402 GOÄ (Zuschlag zu sonographischen Leistungen
Erhöhte Steigerungsfaktoren bei herzchirurgischen Leistungen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Der mancherorts zu beobachtende "sch
Nr. 2920 (thorakale Sympathektomie, 2000 Punkte) neben Nr. 3089 für "Eingriffe am sympathischen Nervensystem paraaortal, um die Spasmusbereitschaft der Koronararterien zu beeinflussen" Beschlüsse des
Berechenbarkeit der Thymusresektion als eigenständige operative Leistung nach Nr. 3011 analog Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die
Mehrfachansatz Nr. 2808 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 2808 GOÄ (operative Entnahme einer Vene zum Gefäßersatz) ist für
Verdrahtung des Sternums Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Für die Verdrahtung des Sternums bei Abschluß der Operation kann Nr. 235
Berechnung Nr. 3065 oder 3066 GOÄ für das Lösen von Verwachsungen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Nr. 3065 GOÄ (Operation am Peri
Nrn. 2565/2566 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Nrn. 2565/2566 sind nur einmal berechnungsfähig, auch wenn rechts- und lin
Nrn. 2574 neben Nrn. 2565/2566 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Neben der Dekompression der Nervenwurzel (verursacht durch lat
Nr. 2574, Nr. 2577 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Eingriffe zur Entfernung raumbeengender epiduraler und anderer extradurale
Nr. 2584 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Die Leistung nach Nr. 2584 ist im Rahmen von Bandscheibenoperationen und anderen Ein
Nrn. 2802/2803 GOÄ Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer Gefäßunterbindungen im Zusammenhang mit Eingriffen nach den Nrn. 2565/2566 ode
Nr. A 1006 Analogbewertung der weiterführenden sonographischen Fetaldiagnostik (gültig bis 19.01.2006) Gezielte weiterführende differenzialdiagnostische sonographische Abklärung bei aufgrund einer Unt
Nr. A 1007 Analogbewertung der weiterführenden sonographischen Fetaldiagnostik (gültig bis 19.01.2006) Farbkodierte Doppler-echokardiographische Untersuchung eines Fetus einschließlich Bilddokumentati
Nr. A 1008 Analogbewertung der weiterführenden sonographischen Fetaldiagnostik (gültig bis 19.01.2006) Weiterführende differenzialdiagnostische sonographische Abklärung des fetomaternalen Gefäßsystems
Weiterführende sonographische Fetaldiagnostik (gültig ab 20.01.2006) Der Zentrale Konsultationsausschuss für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer, gebildet aus Vertretern des Bundesministe
Operation an der Nasenmuschel Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 1)Turbinoplastik analog Nr. 2382, Nr. 2250 nicht neben Nr. 1438 Ein
Operationen am Nasenseptum Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 2 a) Nr. 1438 oder Nr. 2382 analog neben Nr. 1448 Bei gegebener medizi
Operation an den Nasennebenhöhlen Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 3) Nrn. 1469/1470 Bei endonasal-mikroskopischer/endoskopischer
Tonsillektomie Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 8) Nrn. 1499/1500 Die Exzision von hyperplastischem Tonsillen-Gewebe aus dem Berei
Tympanoplastik/Otosklerose-Operation Beschlüsse des Zentralen Konsultationsausschusses für Gebührenordnungsfragen bei der Bundesärztekammer 9) Nr. 2253 analog neben Nrn. 1610/1613/1614 Wird zum Versch
Berechnung mikrochirurgischer Operationstechnik bei phlebochirurgischen Eingriffen Die Berechnung mit einem Analogabgriff ist nicht möglich, die besonderen Umstände der Leistungserbringung sind nur üb
Berechnung der pedographischen Druckverteilungsmessung Berechenbar mit Nr. 652 GOÄ analog. Anmerkung: Der Beschluß bezieht sich auf das Verfahren der Abnahme sehr vieler (etwa 1000) Meßpunkte während
Berechnung der orthopädischen Stoßwellenbehandlung Für die Berechnung der orthopädischen Stoßwellentherapie kann nur Nr. 1860 GOÄ (Stoßwellenlithotripsie) analog herangezogen werden. Nr. 1860 GOÄ ist
Isolierte Seitenastexstirpation nach Nr. 2890 GOÄ neben Nrn. 2882 und 2883 GOÄ Nr. 2890 GOÄ (Isolierte Seitenastexstirpation . . .) ist nicht neben Nr. 2883 (Crossektomie . . . und Exstirpation mehrer
Zweifachberechnung Nr. 2755 GOÄ bei Schilddrüsenoperation Nr. 2755 GOÄ ist zutreffend für die Teilresektion von Adenomen der Schilddrüse beziehungsweise die einseitige subtotale Strumaresektion. Bei d
Mehr als fünf Jahre Tipps zur Privatliquidation Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 12 (23.03.2007), Seite A-820 Der Ratgeber zur Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erscheint seit Herbst 2001 vierze
Fehlerhafte Rechnungen: Probleme bei der Korrektur Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 33 (17.08.2007), Seite A-2304 Auch Ärzte und deren Angehörige sind Patienten und erhalten, sofern privat krankenversic
Besuchsgebühr für Anästhesisten Deutsches Ärzteblatt 104, Heft 46 (16.11.2007), Seite A-3212 Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht für den (Haus-) Besuch unter anderem die Nr. 50 GOÄ „Bes
Reiseentschädigung gilt nur für den Arzt (Deutsches Ärzteblatt 105; Heft 6 (08.02.2008), Seite A-296) § 7 der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) führt die Art von Entschädigungen auf, die dem A
Analoge Analogien nicht unbedingt hilfreich Deutsches Ärzteblatt 105, Heft 8 (22.02.2008), Seite A-424 Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sieht in § 6 Absatz 2 GOÄ ein Selbstergänzungsrecht
Individuelle Gesundheitsleistungen nach GOÄ - Allgemeines Deutsches Ärzteblatt 105, Heft 26 (27.06.2008), S. A-1470 Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind Leistungen, die über das Maß des medi
Ein erneuter Schlag ins Kontor Bundesgerichtshof erweitert Honorarminderungspflicht auch auf externe konsiliarärztliche Leistungen. Deutsches Ärzteblatt 99, 30 (26.07.2002), S. A-2005 Der Bundesgerich
Nichts als Ärger? Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 3 (16.01.2009), S. A-104 Die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde seit 1996 nicht novelliert, davor nur teilnovelliert, und bildet den techni
IGeL: Ohne Vertrag kein Honoraranspruch Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 38 (18.09.2009) Die Berechnung von „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) hat nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte
IGeL: Ohne Vertrag kein Honoraranspruch Deutsches Ärzteblatt 106, Heft 38 (18.09.2009), S. A-1856 Die Berechnung von „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) hat nach der Amtlichen Gebührenordnung
Wegegeld und Reiseentschädigung bei mehreren Besuchen Deutsches Ärzteblatt | Jg. 115 | Heft 23 | 8. Juni 2018 Wegegeld und Reiseentschädigung bei mehreren Besuchen Mehr Informationen Wegegeld und Reis
Kostentransparenz bei Selbstzahlerleistungen Deutsches Ärzteblatt 110, Heft 20 (17.05.2013) S. A-1008 Die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben vor kurzem ihre aktualisiert
ggf. notwendige) 3-D-Rekonstruktion durchgeführt werden muss, da es sich hierbei um aufwändige ärztliche Leistungen handelt, die nicht delegiert werden können und die eine Bewertung mit 800 Punkten re
Technology Assessment (HTA) - im engeren Sinne wird hierunter die evidenzbasierte Bewertung von ärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden verstanden, grundsätzlich aber schließt das Themenspektrum
Bundesvereinigung Health Technology Assessment (HTA) als Methode für die evidenzbasierte Bewertung ärztlicher Untersuchungs- und Behandlungsmethoden hat auch in Deutschland große Bedeutung erlangt. Entscheidungen
wahlärztlicher Krankenhausbehandlung vom Verordnungsgeber neu abgegrenzt: Neben dem "ständigen ärztlichen Vertreter" wurde in § 4 Abs. 2 GOÄ ein Katalog von Grundleistungen (zum Beispiel Aufnahme- und
nicht danach beurteilt werden könne, ob die Leistungen im konkreten Einzelfall nach den Regeln ärztlicher Kunst notwendig seien, damit die Zielleistung erbracht werden könne. Vielmehr seien bei Anlegung
im Bereich der Kleinstbeträge, zu denen neben dem Steueranteil pro Zigarette auch der Punktwert ärztlicher Leistungen zählt, geboten. Einmal runden oder zweimal runden - während im Bereich der Tabaksteuer
Nr. 1 GOÄ (4,66 Euro) dem Patienten auch nur ansatzweise die Vorstellung über die zu erwartenden ärztlichen Behandlungskosten zu vermitteln mag, muss bezweifelt werden. Der Verordnungsgeber hat mit der
zeitlich zusammenhängender Arzt-Patienten-Kontakt ist nicht hilfreich, wenn das Behandlungsziel der ärztlichen Inanspruchnahme, der "einheitliche Zweck" für das Aufsuchen des Arztes, nicht mitberücksichtigt
alität ist zudem eine funktionierende Risikoadjustierung für faire Vergleiche unabdingbar. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) hat daher im Auftrag von Bundesärztekammer und Kassen
(BÄO) sind in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) "Mindest- und Höchstsätze für die ärztlichen Leistungen festzusetzen". Der Verordnungsgeber räumt dem Arzt in § 5 Absatz 2 GOÄ einen Ermess
Rechnungserstellung. Dass § 6 Abs. 2 GOÄ jedem Arzt die Möglichkeit eröffnet, eine selbstständige ärztliche Leistung, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde, nach Art, Kosten und Zeitaufwand
noch nicht im Gebührenverzeichnis enthalten war, dargelegt, dass Umstände, die für eine bestimmte ärztliche Leistung typisch sind, "begrifflich" keine besonderen Umstände im Sinne von § 5 Abs. 2 GOÄ sein
nschaftlichen Erkenntnisstand aus Sicht des behandelnden Arztes "im Zeitpunkt der Vornahme der ärztlichen Behandlung" die medizinische Notwendigkeit zu einer bestimmten Maßnahme bestand (Urteil des Bu
Anlehnung an bereits getroffene Regelungen für die vertragsärztliche Versorgung jedoch auch aus ärztlicher Sicht im Interesse der medizinischen Qualität im privatärztlichen Bereich unbedingt prüfenswert
bei der Rechnungserstellung. Es gibt die Möglichkeit, nach § 6 Absatz 2 GOÄ eine selbstständige ärztliche Leistung, die nicht in das Gebührenverzeichnis aufgenommen wurde, nach Art, Kosten und Zeitaufwand
Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Berufe im Gesundheitswesen geschult. Die Gründung des „Ärztlichen Zentrums für Qualität“ 1995 mit seinen vielfältigen Aufgaben der Leitlinienbewertung und -erstellung
wählbaren Gebührensatz (vom 1,0-Fachen bis zum jeweiligen Schwellenwert) müssen für selbstständige ärztliche Leistungen, die nicht im Gebührenverzeichnis der geltenden GOÄ vorhanden sind, die Kriterien nach
wurde im Jahr 2000 der Standardtarif zusätzlich in der GOÄ verankert (§ 5 b GOÄ). Seither werden ärztliche Leistungen für Standardtarif-Versicherte nicht nur zu durchschnittlich geringeren Steigerungssätzen